Wien - Die frisch entflammte Liebe der Regierung zur direkten Demokratie findet erste Objekte der Begierde: Verteidigungsminister Norbert Darabos will das Volk prompt über die (von der SPÖ gewollte) Abschaffung der Wehrpflicht abstimmen lassen. "Eine Nagelprobe für die ÖVP", sagt er.

Diese zeigt sich nicht einmal abgeneigt. Die Wehrpflicht könne durchaus ein Fall für den von der ÖVP geforderten Automatismus sein, sagt Vizekanzler Michael Spindelegger. Demnach müssten zumindest 650.000 Österreicher ein Volksbegehren mit diesem Anliegen unterschreiben, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Kanzler Werner Faymann befürwortet ein ähnliches Modell - dafür erheben Verfassungsexperten Einwände. Heinz Mayer, Dekan am Wiener Juridicum, nennt die Idee etwa ein "Hirngespinst".

Abgesehen vom politischen Argument, dass jene Parteien profitierten, "die Krawall machen", hegt Mayer juristische Bedenken. Da Österreich vom Menschen- bis zum Steuerrecht unzählige internationale Verpflichtungen eingegangen sei, könne nicht mir nichts, dir nichts über jedes beliebige Gesetz abgestimmt werden. Es brauche also eine beim Parlament angesiedelte Schiedsstelle, um über die Zulässigkeit eines Plebiszits zu entscheiden - "eine enorme Aufgabe". Dass diese von den bestehenden, weisungsgebundenen Legislativdiensten der Ministerien übernommen wird, sei undenkbar, da es ein Widerspruch zum Plebiszitgedanken sei.

Letzteres sieht Verfassungsrechtler Theo Öhlinger genauso. Seiner Meinung nach sollten Gesetze, die internationalen Verpflichtungen unterliegen, generell vom Abstimmungsmechanismus ausgenommen sein. Ob dieses Gebot eingehalten wird, müssten letztlich die Höchstgerichte beurteilen - womit es zu jenem unangenehmen Fall kommen könnte, dass etwa der Europäische Gerichtshof ein Gesetz aushebelt, für das bei einer Abstimmung eine breite Mehrheit votiert hat.

Grundsätzlich bewertet Öhlinger die Idee aber positiver als Mayer und verweist auf Erfahrungen aus deutschen Ländern, wo es oft gar nicht zur Abstimmung als Ultima Ratio komme, weil die Volksvertreter wegen des öffentlichen Drucks schon vorher zu verhandeln beginnen: Bislang folgenlose Volksbegehren könnten somit stark an Wirkung gewinnen. (jo, DER STANDARD, 31.5.2012)