Brüssel - Die EU-Staaten sollen sich bei der Abwicklung von Krisenbanken künftig gegenseitig unter die Arme greifen. Nach einem Gesetzentwurf der EU-Kommission wären die neu zu schaffenden Krisenfonds unter bestimmten Umständen zur gegenseitigen finanziellen Unterstützung verpflichtet. Der Fonds eines Landes müsste dem Entwurf zufolge, der Reuters am Dienstag vorlag, bis zu 50 Prozent seiner eigenen Mittel einem anderen nationalen Vorsorgetopf als Kredit geben. Sollte der Vorschlag die Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament überdauern, wäre dies ein wichtiger Schritt zu einer europaweiten Auffanglösung für Banken, wie sie von der Europäischen Zentralbank (EZB) unter dem Schlagwort "Bankenunion" gefordert wird.

Eine europäische Absicherung gegen Bankenkrisen forderte auch der italienische Ministerpräsident Mario Monti. Nach seinem Plan gäbe es einen EU-weiten Einlagensicherungsfonds, mit dem Bankkunden im Fall einer Pleite entschädigt werden können. Die Einlagensicherung, deren Reform in der EU gerade abgeschlossen wird, ist bisher auf rein nationaler Ebene angesiedelt. Die geplanten neuen Regeln von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier setzen vor der Entschädigung an, bei der Abwicklung einer Bank. Die Richtlinie macht Vorgaben etwa zur Verlustbeteiligung der Bankgläubiger, zu präventiven Sanierungsplänen und eben zum Aufbau eines Vorsorgetopfes, der mit einer Bankenabgabe gespeist wird.

Ziel ist es, die Kosten einer Bankenrettung künftig den Steuerzahlern nicht mehr aufzubürden. Europaweite Lösungen dafür lehnten die meisten Mitgliedstaaten bisher ab, weil bei einer drohenden Bankenkrise letztlich die nationalen Haushalte einspringen müssen. Zu den Gegnern einer EU-weiten Aufteilung der Risiken gehören Großbritannien und Deutschland. Doch die Euro-Schuldenkrise, die die Banken in Südeuropa stark in Mitleidenschaft zieht, heizt die Diskussion neu an. Die nationalen Abwicklungsfonds sollen nach dem Entwurf binnen zehn Jahren auf eine Summe von einem Prozent der geschützten Bankeinlagen aufgestockt werden. Das Geld könnte die Bankenaufsicht dazu einsetzen, eine Bank aufzuspalten und zum Beispiel eine Brückenbank zu finanzieren. 

Wegen der kritischen Lage vieler Banken will die EU-Kommission den Geldhäusern mehr Zeit geben, nicht nur Bankaktionäre, sondern auch Besitzer der von ihnen begebenen Bankanleihen und anderen Schuldverschreibungen im Krisenfall zur Kasse zu bitten. Die Verlustbeteiligung ("bail-in") von Anleihegläubigern zum Beispiel soll dem Entwurf zufolge erst ab 2018 und nicht schon ab dem voraussichtlichen Inkrafttreten 2015 gelten. Die Kommission schlägt vor, bestimmte Verbindlichkeiten der Banken von der Haftung auszunehmen wie etwa Pensionen oder geschützte Kundeneinlagen. Doch sollen die Banken mindestens zehn Prozent ihrer Verbindlichkeiten in Kapitalformen halten, die zur Verlustabdeckung herangezogen werden können. (APA/Reuters, 29.5.2012)