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Ernest Gabmann fühlt sich ungleich behandelt, er will 500.000 Euro.

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Wien - Im Streit zwischen dem einstigen Vorstandsmitglied der Flughafen Wien AG, Ernest Gabmann, und der Flughafen AG geht es am Mittwoch erstmals ans Eingemachte. Am Landesgericht Korneuburg findet die erste Tagsatzung statt - Gabmann hat ja seinen Ex-Arbeitgeber auf 573.000 Euro geklagt. Wie berichtet, wurden nach Bekanntwerden des Skylink-Debakels die Verträge des Dreiervorstands (lang vor Gabmann an Bord: Herbert Kaufmann und Gerhard Schmid) gelöst. Die zwei bekamen Abfertigungen und Konsulentenverträge; Gabmanns Vertrag (2009 bis 2014) wurde ohne Konsulentenvertragszugabe per Ende 2011 gelöst.

Er argumentiert, man habe ihm auch einen Beratervertrag versprochen; ohne die Zusage hätte er der Vertragsverkürzung nie zugestimmt. Die Flughafen AG bestreitet das; ein Konsulentenvertrag "war weder vertretbar noch zumutbar". Harter Tobak für Gabmann: Man attestiert ihm " falsche Einschätzung zu seinem Beitrag zum Unternehmenserfolg".

Am Mittwoch wird Richter Robert Altmann beide Seiten hören, Vergleichsmöglichkeiten ausloten. Die Flughafen AG hat aber wiederholt klar gemacht, man werde Gabmann nichts bezahlen.

"Realitätsfern"

Dessen Linie ist aus dem vorbereitenden Schriftsatz der Anwaltskanzlei Kunz Schima Wallentin abzulesen. Es sei "realitätsfern", dass sich Gabmann "ohne jede rechtlich gesicherte Gegenleistung" auf eine Vertragsverkürzung um drei Jahre eingelassen hätte. Zudem zählen die Juristen Gründe auf, warum man Gabmann (im Vergleich zu seinen Ex-Kollegen) ungleich behandelt habe. Er, Gabmann, sei es gewesen, der 2009 beim Projekt Skylink "die Reißleine gezogen habe"; er, Gabmann, habe es gewagt, "frischen Wind in die verstaubten ... Bestandsvertragskonstruktionen (Einmieter am Flughafen, Anm.) zu bringen; er, Gabmann, habe es (vergeblich, Anm.) "gewagt, gegen den Willen von Vorstandskollegen und Aufsichtsratsmitgliedern den Rechnungshof zur Prüfung der Missstände der Vergangenheit aufzufordern". Die Einschätzung Gabmanns durch den damaligen Aufsichtsrat unter dem heutigen Verfassungsgerichtshofsjuristen Christoph Herbst ("Gabmann wurde uns aufs Aug' gedrückt") dürfte selbigen hart treffen - ohne freilich "seine positiven Leistungen erschüttern" zu können, wie es im Schriftsatz heißt.

Die da (auszugsweise) wären: "Der Kläger war über 17 Jahre als Wirtschaftslandesrat in NÖ, zuletzt über vier Jahre als Landeshauptmann-Stellvertreter ... tätig, und er war zweifellos einer der erfolgreichsten Wirtschaftspolitiker Österreichs". Als solcher wurde der Mann aus dem (nach Kärnten) am zweithöchsten verschuldeten Bundesland hoch dekoriert. "Er erhielt im März 2009 für die vorbildliche Wirtschaftspolitik in NÖ ... die höchste Auszeichnung, die das Land zu vergeben hat, nämlich das Goldene Komturkreuz mit dem Stern für Verdienste um das Bundesland NÖ." (gra, DER STANDARD, 30.5.2012)