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Die Grünen wollen strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Transparenzregeln.

Foto: apa/Fohringer

Wien - Die drei Oppositionsparteien haben anlässlich der ersten Verhandlungsrunde über das Transparenzpaket mit der Regierung am Donnerstagnachmittag ihre Forderungen bekräftigt.

Das BZÖ will die neuen Regeln für Parteispenden gemeinsam mit der neuen Regelung der Parteienförderung verhandeln und dabei eine Reduktion der staatlichen Fördersummen erreichen, wie BZÖ-Verhandler Stefan Petzner vor Beginn der Fünf-Parteien-Verhandlungen am Nachmittag im Bundeskanzleramt sagte.

Der 170-Millionen-Förderkuchen müsse kleiner werden, verlangt das BZÖ. "Da die Länder zwischen zehn und 23 Euro pro Wähler fördern und der Bund derzeit vier Euro, forciert das BZÖ eine Förderung von fünf Euro pro Wahlberechtigten auf Bundesebene und auf Ebene der Länder, was in Summe eine Halbierung bedeuten würde, so Petzner.

Grüne: Offenlegung ab 500 Euro

Die Grünen wollen ihrerseits nicht, dass die Offenlegung der Parteispenden mit der öffentlichen Parteienförderung verquickt wird und pochen zudem auf mehrere Verschärfungen. So wollen sie die Spendenhöhe, ab der Spenden offengelegt werden, von 5.000 auf 500 Euro senken. Sie verlangen weiters strengere Kontrollmöglichkeiten und strengere Sanktionen.

Die FPÖ spricht sich ebenfalls gegen eine Verknüpfung der Parteienförderung mit der Offenlegung von Parteispenden aus. Sie lehnt auch eine Erhöhung der Parteienförderung ab, wie Generalsekretär Herbert Kickl der APA sagte. Auch beim Transparenzpaket ortete er Schwachstellen; konkret bei der Kontrolle und bei Sachspenden, die weiter nicht offengelegt werden sollen. Die FPÖ stößt sich weiters daran, dass es keine Berufungsmöglichkeiten bei der Verhängung von Sanktionen geben soll und verlangt zudem die Einbindung der Präsidentenwahlen in die Offenlegungspflicht.

Der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass Spenden ab 5.000 Euro offengelegt werden. Stückelungen zur Unterschreitung der Grenze werden verboten. Aufgelistet werden die Spenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien. Die Kontrolle der Berichte erfolgt durch zwei Wirtschaftsprüfer. Deren Unterlagen werden vom Rechnungshof geprüft, dieser erhält allerdings keinen direkten Einblick in die Parteifinanzen.

Stellt er Unregelmäßigkeiten fest, können Sanktionen verhängt werden: Bis zu 30.000 Euro für falsche Angaben im Rechenschaftsbericht, bis zu 100.000 Euro für falsche Angaben über Parteiunternehmen, und bei nicht gemeldeten Spenden bzw. Überschreitung des Wahlkampfkosten-Limits bis zum Dreifachen der jeweiligen Summe. Verhängt werden sollen die Strafen von einem Senat.

Spenden an Klubs verboten

Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil. Nicht als Spende ausgewiesen werden müssen allerdings auch künftig Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten sowie Personal- und Sachspenden. Diese Beträge werden lediglich als Gesamtsumme im jährlichen Rechenschaftsbericht ausgewiesen.

Die geplante Änderung der Parteienförderung erfolgt auf Wunsch des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll. Geplant ist, dass der Bund künftig für jeden Wahlberechtigten mindestens fünf und maximal elf Euro an die Parteien ausschütten darf statt wie bisher 2,41 Euro. Diese Förderung wird somit auf fünf Euro mehr als verdoppelt. Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalrats- und EU-Wahlen gestrichen, aber auch nach Abzug dieser Mittel bleibt den Parteien noch ein ordentliches Körberlgeld.

Die Bundesländer können weiterhin höhere Förderungen an ihre Parteien ausschütten als der Bund. Auch hier gilt künftig ein verfassungsrechtlich vorgegebener "Korridor" von fünf bis elf Euro - und zwar jeweils für die Landes- und die Gemeindeebene. In Summe können die Länder also zwischen zehn und 22 Euro ausschütten, was den Status quo im wesentlichen bestätigen dürfte. Weiters werden die Wahlkampfkosten begrenzt.

Die Regierung braucht für ihr Vorhaben die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei, da mehrere Bestimmungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig machen. (APA, 24.5.2012)