Wien - Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter beschrieb in seinem Anklagevortrag zunächst den verbotsgesetzwidrigen Charakter der Homepage alpen-donau.info (ADI) bzw. des zugehörigen Forums alinfodo.com (ADF). Als Beispiel berichtete er von einem Foto eines Konzentrationslagers auf der Website, das mit der Auffordderung an die damilige Innenministerin Maria Fekter (V) unterlegt war, "diese Immobilie wieder sinngemäß zu verwenden".

Kronawetter über die Rollenverteilung der Angeklagten in Zusammenhang mit der Homepage: Küssel sei Auftraggeber für die Anmeldung der Domains und der Ideengeber gewesen, was die Homepage sein sollte, nämlich nach dem Vorbild der neonazistischen Plattform "Altermedia" gestaltet. Dazu sei er auch für die inhaltliche Gestaltung zuständig gewesen. Felix B. sei für die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung verantworltich gewesen, er hätte die Funktion eines Administrators bekleidet. Wilhelm A. sei der technische Mastermind gewesen, der im Auftrag Küssels die Domains organisiert hätte. Seine Spezialität war die Garantie der Free Privacy, also des anonymen Agierens im Net.

Domains auf US-Server

Als Beleg dafür wies der Staatsanwalt ein Mail vor, in dem Küssel A. beauftragt haben soll, die Domains auf einem US-Server zu registrieren. "Dieses Mail haben wir bei beiden sichergestellt", sagte Kronawetter. A. lehnte der Anklage zufolge zunächst ab, organisierte die Adressen für ADI und ADF dann aber doch. Küssel war aber laut Staatsanwalt auch inhaltlich beteiligt: Als Beispiel diente Kronawetter ein Grundsatzdokument zwischen österreichischen und tschechischen Rechtsextremisten, das Küssel an Felix B. und Franz Radl - derzeit in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht - weitergeleitet haben soll, mit der Bitte zur Be- und Überarbeitung zwecks baldiger Veröffentlichung.

Felix B. wurde dem Staatsanwalt zufolge Ende April 2011 mit laufendem Computer erwischt - ein Glücksfall für die Ermittler. In einem Mail teilte der Zweitbeschuldigte laut Anklage im Jahr 2006 Franz Radl seinen Zugangscode mit. Bis 2011 verwendete Kronawetter zufolge der ADF-Administrator "Heiler" diesen Zugangscode. Ebenfalls damit in Verbindung wurde der User "Prinz Eugen" des neonazistischen Forums "Großdeutsches Vaterland" gebracht - Kronawetter zufolge eine weitere Identität von Felix B. Dass ein anderer "Prinz Eugen" weiter in diesem Forum tätig ist, sei kein Entlastungsindiz für den Angeklagten. Durch Diktion und Wortwahl ist dem, Ankläger zufolge zweifelsfrei erkennbar, dass es sich um zwei verschiedene Personen handelt.

"Free Privacy"

Ein weiterer Punkt in der Anklage Felix B. habe in der Wiener akademischen Ferialverbindung "Reich" am 23. April 2010 einen Vortrag über Adolf Hitler gehalten und mit einem dreimaligen "Sieg Heil" beschlossen. Daraufhin sei das verbotene Deutschlandlied abgesungen worden und noch mehrmals "Sieg Heil" gebrüllt worden.

Wilhelm A. habe mit einem deutschen Kompagnon ein Geschäftsmodell für "Free Privacy" gegründet. Sein Kontakt zum Domainhost in den USA sei über einen Proxyserver in London gelaufen - aber nicht in allen Fällen, was letztlich das Problem gewesen sein dürfte. In 17 Fällen baute sich das System direkt zwischen dem PC von A. und dem US-Server auf und verriet so laut Anklage die Verbindung zwischen A. und Alpen-Donau. (APA)