St. Pölten/Wien - Die vor knapp einer Woche präsentierte Vergleichsstudie über die Beschaffenheit des untersten sozialen Auffangnetzes, der bedarfsorientierten Mindestsicherung, in den dafür zuständigen Bundesländern löste am Montag Widerspruch in Niederösterreich aus: Ein Kritikpunkt am Umgang des Landes mit Beziehern der Nachfolgeleistung der früheren Sozialhilfe sei "unzutreffend", sagte Franz Spazierer, zuständiger Referent im Büro von Landesrätin Barbara Schwarz (VP).

In der von der Armutskonferenz auf Grundlage der Erfahrungen im vergangenen Jahr erstellten Expertise wird auf eine "gesetzeswidrige Verordnung" in Zusammenhang mit Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, usw.) hingewiesen. Anders als im Bund-Länder-Abkommen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung festgelegt, könnten diese in Niederösterreich vom Bezug abgezogen werden.

Bei Anwendung der Verordnung würden "Minderjährige in NÖ de facto keine Mindestsicherungsleistungen erhalten". "In der Praxis erhalten sie sie durchaus", entgegnete Spazierer. Den Wortlaut der Verordnung werde man nun aber überprüfen.

Die Vergleichsstudie hat "gehäufte Probleme in Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und der Steiermark" festgestellt. Überhaupt sei das Versprechen einer Harmonisierung der Sozialhilferegeln durch Einführung der Mindestsicherung im September 2010 nicht eingehalten worden, kritisiert der Vorsitzende der Armutskonferenz, Martin Schenk.

Die Summe - 773,26 Euro für Einzelpersonen im Jahr 2012 - reiche auch vielfach nicht aus: "Die inkludierten 193,32 Euro fürs Wohnen sind viel zu niedrig angesetzt." Dennoch: Im europäischen Vergleich liege Österreich "von den skandinavischen Staaten abgesehen" mit der Mindestsicherung "überm Durchschnitt". (bri, DER STANDARD, 15.5.2012)