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Ein Ermittler sichert nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 Spuren. Buback saß im Dienst-Mercedes, der Täter oder die Täterin schoss vom Motorrad aus.

Foto: AP/Hillebrecht

Stuttgart/Karlsruhe - Am 7. April 1977 hält der Mercedes-Benz des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback an einer Kreuzung in Karlsruhe. Wenig später taucht ein Motorrad, Marke Suzuki, mit zwei vermummten Gestalten auf. Der Sozius erschießt nicht nur den obersten Chefankläger der Bundesrepublik, sondern auch dessen Fahrer und seinen Sicherheitsmann.

Es ist der Beginn des Terrorjahres 1977, das im "Deutschen Herbst" gipfelt (Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer und der Lufthansa-Maschine Landshut, Selbstmord der ersten RAF-Generation). Zwar wurden für den Mord an Buback die RAF-Terroristen Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar wegen Mittäterschaft verurteilt.

Doch bis heute ist unklar, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Seit eineinhalb Jahren wird der heute 59-jährigen Verena Becker in Stuttgart der Prozess gemacht - ebenfalls wegen des Verdachts der Mittäterschaft am Buback-Mord. Und seit eineinhalb Jahren und somit achtzig Verhandlungstagen sitzt Becker im Gerichtssaal und schweigt eisern.

Heute, Montag, jedoch soll sich dies ändern. Vor einigen Tagen hat Beckers Anwalt überraschend angekündigt, dass seine Mandantin sich vor Gericht 15 bis 20 Minuten lang "umfassend, persönlich und im Einzelnen" zum Vorwurf der Mittäterschaft äußern, danach aber keine Fragen beantworten werde.

Dass Becker ein Geständnis ablegen oder verraten wird, wer tatsächlich der Mörder ist, gilt als unwahrscheinlich. In Justizkreisen heißt es, sie wolle offenbar jenes Bild von sich selbst korrigieren, das vor Gericht in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeichnet worden ist. Dadurch erhoffe man sich jedoch neue Erkenntnisse .

Oberstaatsanwältin Silke Ritzert erklärt: "Es steht auch zu erwarten, dass sie Worte für die Angehörigen finden wird." Eine solche Distanzierung wäre dann bei der "Strafzumessung zu berücksichtigen". Auf ein Zeichen der Reue wartet vor allem Michael Buback und dessen Familie. Der Sohn des ermordeten Bundesanwalts wird, wie an vielen Tagen zuvor, als Nebenkläger im Gericht anwesend sein. (bau, DER STANDARD, 14.5.2012)