Polizei und Staatsanwaltschaft in Hannover ist nach eigenen Angaben der bundesweit bislang größte Schlag gegen Raubkopierer von Kinofilmen gelungen. Bei einem aus Singapur stammenden Videothekenbetreiber in Hannover beschlagnahmten die Ermittler vergangene Woche 16.000 DVDs mit neuesten Kinofilmen, wie die Behörden am Mittwoch gemeinsam mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilten.

Matrix Reloaded, X-Man II, Dream-Catcher oder Harry Potter III

Die DVDs mit Filmen wie Matrix Reloaded, X-Man II, Dream-Catcher oder Harry Potter III seien für den englischen Markt bestimmt gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Knothe. Man habe auch Raubkopien von Filmen beschlagnahmt, die erst Ende des Jahres in die deutschen Kinos kämen, und zudem Masterbänder, mit den Kopieranstalten illegal DVDs herstellen könnten.

Der 46-jährige Videothekenbetreiber steht nach Erkenntnissen der GVU und ihrer britischen Partnerorganisation FACT in Verbindung zu einem europaweit operierenden Ring von Kriminellen. Auch deshalb handele es sich um den bundesweit größten Schlag gegen illegales Kopieren von aktuellen Kinofilmen.

Durchsuchungsaktionen

Allein die 16.000 beschlagnahmten DVDs hätten einen Verkaufswert von einer Million Euro. Auf die Spur des Betreibers einer "Internetvideothek", gegen den wegen Verstößen gegen Urheberrechts- und das Markengesetz ermittelt werde, sei man durch verschiedene Zeugenhinweise auf Lieferungen an den Beschuldigten aus Hongkong gekommen, sagte Knothe weiter. Nach den Hinweisen habe man in zwei Durchsuchungsaktionen insgesamt neun Pakete beschlagnahmen können, die bereits an Empfänger in England adressiert gewesen seien und zusammen die 16.000 DVDs enthalten hätten.

Der 46-Jährige, der sich weiter auf freiem Fuß befindet, stammt aus Singapur und lebt seit 1980 in der Bundesrepublik. Seine Staatsangehörigkeit sei noch nicht geklärt, hieß es. Die Verstöße gegen das Urheberrechts- und das Markengesetz sind mit Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Bei gewerbsmäßigen Verstößen, die laut Polizei auch in Betracht kommen, liegt die Höchststrafe bei fünf Jahren. (APA/AP)