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Letzte Woche hat der EuGH entschieden: Wir dürfen die Brenner-Autobahn besetzen, wenn wir etwas gegen die Verkehrslawine einzuwenden haben. Wie toll, ich dachte schon, protestieren wäre noch viel schwieriger geworden im Zeitalter der Globalisierung. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2003 gegen einen Frächter immerhin fest gestellt, dass es durchaus erlaubt sei, eine politische Kundgebung zu veranstalten, so lange sie nicht zu lange dauert, die betroffenen Frächter gut informiert werden und Ausweichrouten zur Verfügung stehen.

Frische Luft

Danke vielmals: Wir dürfen also den Brenner sperren und den Anrainern ein paar Stunden frische Luft ermöglichen, wenn die Frächter dafür den Menschen am Tauern und an anderen Transitpässen die Bude vollräuchern. Das nennt der EuGH dann "Gleichgewicht zwischen dem Schutzbedürfnis der Demonstranten und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs". Im Klartext heisst dies: Die Menschen dürfen zwar gegen eine menschenverachtende Globalisierung sein, sie dürfen nur nichts wirksames gegen sie tun.

Noch etwas stellten die Richter fest: Nicht Einzelpersonen seien klagbar (beklagt war das Transitforum Tirol), sondern der Staat Österreich, wenn er keine "Rahmen- und Begleitmaßnahmen" trifft, durch die "Störungen des innergemeinschaftlichen Handels vermieden werden". Fragt man sich, was diese Maßnahmen sein sollen: Die Tiroler Gendarmerie hat den Verkehr umgeleitet. Die Polizei in Genua hat eher die Demonstranten "umgeleitet", mit Knüppeln, Tränengas und tödlichen Schüssen. Wieviel muss der Staat "tolerieren" (von einem Recht, das in der Verfassung steht), bevor er selbst "straffällig" wird und "Entschädigung" bezahlen muss?

Eine Frage der Angemessenheit

Beim französischen Frächterstreik 1997 hat die EU-Kommission bereits mit Sanktionen gedroht, wenn die Regierung nichts "angemessenes" unternimmt. Was ist angemessen, um einen Arbeiter von der Straße zu bringen, den die EU-Kommission selbst mit ihrer ungezügelten Liberalisierungspolitik vom Fahrersitz auf den Schleudersitz gebracht hat? Das hat der EuGH nicht dazu gesagt.

Aber wem fällt schon noch auf, wie Stück für Stück immer weitere Bereiche der Politik und damit den Menschen weg genommen werden. Das neueste EU-Grünbuch über "Leistungen im öffentlichen Interesse" ist darin übrigens ein absoluter Totschläger: Politik darf das verwalten, was "der Markt" übrig lässt. Aber davon mehr in einer anderen "Fremden Feder".

Nachlese

--> EU-Zinsregelung: Kuhhandel mit Folgen --> Gentech: WTO gegen Demokratie --> Mit uns ist zu rechnen --> Vergessene Schrauben der Pensionen --> Gender im neuen Budget --> Venezuela: Erstes Land mit Tobinsteuer --> Die geraubte Wunschfigur --> Haftung für Diktaturen --> Wege aus der Schuldenkrise --> Synergien für Renditejäger --> Bankgeheimnis und Globalisierung --> Das schwarze und das blaue Gold --> Lokal denken, global handeln – zur Kriegslogik der USA --> GATS oder der Angriff auf die armen Länder