Foto: Android.com

Im Android-Prozess von Oracle und Google haben jetzt zunächst die Geschworenen das Wort. Sie beraten nun über die Frage, ob Google bei der Entwicklung des Betriebssystems Android Urheberrechte für die Java-Software verletzt hatte. Die Aussagen von ranghohen Beteiligten, darunter auch die Konzernchefs Larry Ellison von Oracle und Larry Page von Google, lieferten den Geschworenen keine eindeutige Antwort. Beide Seiten beharrten nachdrücklich auf ihren Positionen.

Java

Oracle wirft Google vor, mit Android Patente und Urheberrechte für Java zu verletzen. Java ist eine Software-Basis, auf der Programme für die unterschiedlichsten Zwecke und auch für verschiedene Betriebssysteme aufsetzen können. Java wurde ursprünglich von Sun Microsystems entwickelt. Sie wird auch für Web-Anwendungen breit eingesetzt; zuletzt haben sich dort aber andere Techniken in den Vordergrund geschoben. Oracle hatte Sun und damit die Rechte an Java im Jahr 2010 übernommen. Google will keine Verletzung von Urheberrechten anerkennen und streitet Oracle auch das Recht ab, die ins Feld geführten Patente gegen Android einzusetzen.

Dalvik

Google entwickelte als Kernstück von Android die Umgebung Dalvik, in der letztlich die Apps laufen. Diese beruht auf dem freien Betriebssystem Linux. Mit Java kompatible Programme werden für Dalvik übersetzt. Deshalb sieht Google keine Verletzung von Oracle-Rechten.

Oracle versuchte in dem Prozess, unter anderem mit Hilfe interner Google-Mails, nachzuweisen, dass dem Internet-Konzern bewusst gewesen sei, dass er eine Java-Lizenz gebraucht habe, die Verantwortlichen sich aber dagegen entschieden hätten. In weiteren Stufen in dem auf rund zwei Monate angesetzten Prozess soll über die Patentvorwürfe und Schadenersatz-Forderungen entschieden werden.

1 Milliarde Dollar

Oracle hatte den eigenen Schaden ursprünglich mit mehr als 6 Mrd. Dollar (7,38 Mrd. Euro) beziffert, musste die Ansprüche später jedoch auf rund 1 Mrd. Dollar herunterschrauben. Der Richter William Alsup versuchte vor Prozessbeginn, die Unternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung zu drängen. Die Gespräche blieben jedoch ergebnislos. (APA, 01.05. 2012)