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Innovative Technik, alte Konfliktpunkte - sowie das Ringen um mehr Qualität für Fahrgäste - säen Unruhe im Wiener Taxigewerbe.

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Der Anlassfall war vor 14 Monaten - doch seit der Beschwerde der US-Sopranistin Angel Blue über einen Wiener Taxler, der sie vor der Oper mit den Worten "I don‘t drive black women" ("Ich fahre keine schwarzen Frauen") aus dem Wagen geworfen haben soll, ist der Umgang mit Rassismus in der Branche unterschwellig ein Thema.

Nun wird der Konflikt öffentlich. "Von der Reaktion der Wiener Taxler-Innung war ich damals schockiert", sagt etwa Nikolaus Norman, Geschäftsführer der Funktaxivermittlung 31300: "Ich habe der Dame sofort ein Entschuldigungsschreiben und Blumen geschickt". Und beim größeren Mitbewerber, der Funktaxivermittlung 40100/60160, erzählt Geschäftsführer Leo Müllner von einem "Entschuldigungsbrief an Wiens Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger", um die Wogen zu glätten.

Die Innung hatte die Schilderungen Angel Joy Blues schlicht angezweifelt. Dass sich die Sängerin das Kennzeichen des Wagens, in dem der Taxler das Weite gesucht haben soll, nicht merken konnte, wurde als Zeichen ihrer Unglaubwürdigkeit gewertet. "Wir sehen die Sache auch heute nicht anders", sagte Innungs-Geschäftsführer Andreas Curda am Donnerstag.

Mehr Diplomatie

"Man sollte hier diplomatischer sein", reagiert Müllner darauf. In Sachen Antirassismus setzt seine Firma auf Taten - etwa durch Unterstützung des alljährlichen Reports der Antirassismusgruppe Zara. Auch die Konkurrenz ist in diese Richtung aktiv: Taxi 31300 hat 2011 das Menschenrechtsfilmfestival "This Human World" subventioniert.

Für Norman ist das Teil einer Qualitätsoffensive, die im Kern aus "Taxlernachschulungen und Standplatzkontrollen" besteht. Letztere fänden parallel zum Undercovereinsatz von Detektiven durch die Innung statt: Eine Aktion, die als Antwort auf das schlechte Abschneiden von Wiener Taxis in Vergleichsstudien zu sehen ist. Diese Kritik und der Rassismusstreit treffen die Taxibranche in Umbruchszeiten. Seit Februar ist beim Kartellgericht eine Wettbewerbsklage anhängig: Zwei App-Anbieter, mit denen man Taxis funkrufrei ordern kann, greifen eine Konkurrenzverbotsklausel an, laut der Taxiunternehmer nur mit Okay ihres Funks weitere Fahrtenvermittlungen in Anspruch nehmen dürfen.

Norman verteidigt diese Einschränkungen: "Wir sorgen für Qualität, die App-Anbieter sind Trittbrettfahrer." Alexander Mönch vom App-Anbieter My Taxi, widerspricht. "Wir schulen die Fahrer extra ein - und führen Qualitätskontrollen durch."(Irene Brickner, DER STANDARD, 27.4.2012)