Bregenz - In einem Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft an Deutschland im Rahmen der Ermittlungen zum Ankauf von Schweizer Bankkontendaten von deutschen Steuerflüchtlingen taucht laut einem Bericht des deutschen "Tagesspiegel" auch die Dornbirner Sparkasse Bank AG auf. Demnach soll über die Vorarlberger Bank eine Zahlung aus Deutschland an einen der beiden Datenlieferanten geflossen sein, als Verwendungsgrund war eine Erbschaft angegeben. Die Sparkasse vermutete laut dem Bericht Geldwäsche und informierte die Behörden. Die Bank wollte am Donnerstag mit Verweis auf das Bankgeheimnis dazu nicht Stellung nehmen.

Die beiden Lieferanten, darunter ein österreichischer Geschäftsmann, lieferten den deutschen Steuerbehörden detaillierte Daten von rund 1.100 deutschen mutmaßlichen Steuerhinterziehern. Dafür sollen laut den Schweizer Behörden aus Deutschland rund 2,5 Mio. Euro geflossen sein. Für die Zahlungen schalteten die beiden Datenverkäufer laut dem Bericht einen Notar in Nordrhein-Westfalen zwischen. Für die Eidgenossen hat sich dieser Notar nach deutschem Recht der Geldwäsche und der Urkundenfälschung schuldig gemacht, sie erstatteten Anzeige.

"Erbschaft" als Verwendungsgrund

Die Schweizer führten laut dem Zeitungsbericht mehrere Indizien für ihren Verdacht ins Feld: Der Notar, der im bereits dritten Rechtshilfeersuchen der Berner Bundesanwaltschaft vom 20. März mehrfach erwähnt wird, habe das Geld bewusst in verschiedene Länder aufgeteilt. Es floss nach Deutschland, Tschechien und nach Österreich. In einem Fall sei möglicherweise auch ein bewusst falscher Zahlungsgrund angegeben worden, hieß es. In einer Überweisung des Notars auf ein Konto des österreichischen Informanten bei der Sparkasse Dornbirn im März 2010 in Höhe von rund 900.000 Euro sei eine Erbschaft als Verwendungsgrund genannt worden.

Der Geldtransfer von dem Treuhandkonto des Notars erregte offenbar den Verdacht der Dornbirner Sparkasse, denn die Bank schaltete die Behörden wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Die Sparkasse soll daraufhin ein Schreiben der nordrhein-westfälischen Finanzbehörden erhalten haben. Darin war laut dem "Tagesspiegel"-Bericht die Rede von der Begleichung einer vertraglichen Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Sparkasse Dornbirn wollte dazu keine Auskunft geben. Man dürfe in solchen Fällen keine Stellung nehmen, so Pressesprecherin Susanne Hagspiel mit Verweis auf das Bankgeheimnis. Man halte sich jedoch grundsätzlich an die im Paragraf 41 des Bankwesengesetzes festgeschriebenen Meldepflichten, betonte sie.

Tritt das deutsch-schweizerische Steuerabkommen in Kraft, hat der Notar wie auch die deutschen Steuerbeamten, die wegen des Ankaufs von den Schweizer Behörden strafrechtlich verfolgt werden, nichts mehr zu befürchten. In dem Abkommen ist eine Amnestie für alle Beteiligten an Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach schweizerischem, aber auch nach deutschem Recht im Zusammenhang mit dem Kauf der Bankkontendaten vorgesehen. Die Auswertung von Daten-CDs über deutsche Steuerbetrüger in der Schweiz brachte dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen insgesamt 500 Mio. Euro an Nach- und Strafzahlungen ein. Seit dem Ankauf der ersten CD 2010 seien 6.000 Selbstanzeigen eingegangen, gab das nordrhein-westfälische Finanzministerium kürzlich bekannt. (APA, 12.4.2012)