Wien - Bundeskanzler Werner Faymann beurteilt die Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OSta) in der Inseratenaffäre positiv, obwohl die Behörde das Verfahren gegen ihn in der Causa ÖBB-Inserate vorerst nicht eingestellt hatte. Dass sich die OSta aber in großen Teilen der Staatsanwaltschaft angeschlossen habe, die wiederum die Einstellung der Ermittlungen empfohlen haben soll, sehe er "als erfolgreich" an, sagte Faymann im Ministerratsfoyer.

Im noch offenen Punkt "gehe ich davon aus, dass sich herausstellen wird, das ist rechtlich in Ordnung", so der Kanzler weiter. In einem Teilbereich hält die OStA nämlich weitere Erhebungen für notwendig und will mittels Sachverständigem ermitteln, ob den ÖBB durch 24 jeweils zweiseitige Inserate in der "Kronen Zeitung" finanzieller Schaden entstanden ist.

Anzeige wegen Verdachts der Untreue

Anlass für die Ermittlungen der Justiz wegen des Verdachts der Untreue war eine Anzeige der FPÖ. Faymann, der damals Infrastrukturminister war, sowie sein damaliger Kabinettschef, der nunmehrige Staatssekretär Josef Ostermayer sollen demnach die ÖBB im Jahr 2007 dazu bestimmt haben, die Kosten dafür in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zu übernehmen, obwohl dadurch lediglich der Person Faymanns Gelegenheit zur medialen Selbstdarstellung geboten worden sei.

Der Akt liegt nun im Justizministerium, das für die endgültige Genehmigung zuständig ist. (11.4.2012)