Es gebe nun zwei Varianten, so Matznetter. Variante eins: Es handle sich bei den kolportierten 220.000 Euro um ein Honorar. Dann stelle sich die Frage, ob der Minister einer Tätigkeit außerhalb seines Regierungsamt nachgehe, was er nicht dürfe. Und: Er wäre einkommenssteuerpflichtig. Variante zwei: Es handle sich um eine Schenkung. Dann würde nicht nur Schenkungssteuer abgeführt werden müssen, sondern es würde - Stichwort: verbotene Geschenkannahme - auch Paragraf 304 Absatz 2 des Strafgesetzbuches schlagend.
Darin heiße es: "Ein Beamter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu bestrafen."
SPÖ signalisiert Unterstützung für Misstrauensantrag
Sollte Grasser bei der heutigen Dringlichen Anfrage der Grünen zu diesem Thema im Plenum des Nationalrats keine ausreichenden Antworten auf die gestellten Fragen bieten, werde sich die SPÖ dem für morgen von den Grünen angekündigten Misstrauensantrag gegen den Finanzminister anschließen, so Matznetter. Der SPÖ-Budgetsprecher empfahl Grasser allerdings, dem schon zuvorzukommen und von sich aus zu demissionieren. Damit würde klar gemacht, dass dieses Verhalten "eines Finanzministers nicht würdig ist".