Ex-Präsident: Milosevic hat Massaker von Srebrenica nicht angeordnet
Redaktion
,
Den Haag - Vor dem UNO-Tribunal in Den Haag wollte am Mittwoch der
damalige jugoslawische Präsident Zoran Lilic als Zeuge der Anklage
keine Namen von Verantwortlichen für Srebrenica nennen. Im Prozess
gegen den damaligen serbischen Präsidenten und machtvollsten
Politiker auf dem Balkan, Slobodan Milosevic, nahm Lilic auch zur
Anklage gegen General Mladic nicht Stellung. Er betonte lediglich,
dass der Auftrag zur Ermordung der Moslems nach seiner Überzeugung
nicht von Politikern oder Militärführern aus Belgrad gekommen sei.
Milosevic wird im Rahmen der Kommandeursverantwortung auch diese
Bluttat zur Last gelegt.
"Keine persönliche Verantwortung"
Am Dienstag hatte Lilic ausgesagt, dass Milosevic
nicht persönlich für das Massaker von Srebrenica verantwortlich
gemacht werden könne. "Ich bin sicher, dass er einen solchen Befehl nicht
geben konnte", sagte Lilic im Prozess gegen Milosevic. Dies wurde als
Rückschlag für die Anklage gewertet, die Milosevic wegen des
Massakers von Srebrenica im Jahr 1995 Völkermord vorwirft.
"Ich bin ganz sicher, dass der Präsident keinen Einfluss auf eine
Entscheidung dieser Art hatte", sagte Lilic, der von 1993 bis 1997
jugoslawischer Präsident war. Als solcher verfügte er aber, wie er
selbst einräumte, nur über geringe Vollmachten. Milosevic war zu
dieser Zeit serbischer Präsident. Im Juli 1995 wurden mindestens
7.500 muslimische Einwohner von Srebrenica getötet, nachdem bosnische
Serben die UN-Schutzzone überrannt hatten.
Lilic erschien bereits im Sommer vergangenen Jahres vor dem Haager
Tribunal. Er verweigerte damals aber die Aussage und verlangte
Garantien, dass er nicht wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen
belangt wird. (APA/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.