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Der Mailänder Kardinal Carlo Maria Martini (li.) spricht sich in seinem neuen Buch für eine gewisse Anerkennung homosexueller Partnerschaften aus. Dafür hat der Wiener Kardinal Christoph Schönborn ein Problem damit, dass ein Homosexueller, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, zum Pfarrgemeinderat gewählt wurde.

Foto: Reuters/KHALED AL-HARIRI dapd/Punz,

Die Nachrichten kamen am selben Tag: Der Mailänder Kardinal Carlo Maria Martini spricht sich in seinem neuen Buch für eine gewisse Anerkennung homosexueller Partnerschaften aus. Nach Ansicht Martinis müsse zwar die traditionelle Familie verteidigt werden, der Kardinal fragt jedoch: "Wenn aber einige Menschen verschiedenen oder gleichen Geschlechts einen Vertrag unterzeichnen möchten, um ihrer Beziehung eine gewisse Stabilität zu geben, warum möchten wir so unbedingt, dass dies nicht sei?" Das meldete "L'Espresso" letzten Freitag in einem Vorabdruck. Die sonst so flinke (der österreichischen Bischofkonferenz gehörige) Kathpress hat diese bemerkenswerte Position bisher totgeschwiegen.

Dafür nahm der Wiener Kardinal fast gleichzeitig dazu Stellung, dass ein Homosexueller, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, zum Pfarrgemeinderat gewählt wurde. "In einer solchen Funktion muss jeder Mensch mit seinem Lebensstil so umgehen, dass er mit den kirchlichen Vorgaben übereinstimmt", erklärte Christoph Schönborn und lud den Mann zur persönlichen Aussprache. Die Frage ist offen, ob der Gewählte sein Amt antreten darf.

Das ist natürlich sexuelle Diskriminierung. Außer Schönborn lädt alle Gewählten seiner Diözese zum Gespräch. Und stellt dieselben Fragen! Gehen wiederverheiratete Geschiedene, die es in den Pfarrgemeinderäten längst gibt, mit ihrem Lebensstil so um, dass sie mit den kirchlichen Vorgaben übereinstimmen? Sollte dem Schwulen das Amt verweigert werden, muss der Erzbischof wohl alle wiederverheirateten Geschiedenen wieder hinauswerfen. Von kirchlich Verheirateten wird sich der Erzbischof im Vier-Augen-Gespräch davon überzeugen lassen müssen, dass sie sich an die Normen von Humanae Vitae (Verbot der künstlichen Empfängnisregelung) halten. Andernfalls: sorry - kein Mitberaten in der Pfarre! Parallel dazu wird er gezwungen sein, mit dem Sündenpfuhl in den katholischen Bildungshäusern aufzuräumen. Dort ist es längst gang und gäbe, dass bei Pfarrgemeinderats-Klausuren auch Unverheiratete ein Zimmer miteinander teilen. Die Vorlage eines Trauscheines muss hier wohl obligat werden.

Nebenbei kann der Wiener Oberhirte die derzeitige Pfarrgemeinderatsordnung gleich dazu nützen, noch weiter aufzuräumen. Diese kennt den "Gummiparagrafen", wonach Mitglieder des PGR nur Katholiken sein können, die "sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen" (IV.1). Streng genommen muss man dann aber auch jeden, der zum Beispiel für die Aufhebung des Zölibats oder die Zulassung von Frauen zur Weihe eintritt, von vornherein von der Wahl ausschließen, weil diese Forderungen nicht der aktuellen Ordnung entsprechen. Die Mitgliedschaft bei "Wir sind Kirche" wäre demnach mit dem Amt als Pfarrgemeinderat unvereinbar.

Wie viele der 4.575 Gewählten seiner Erzdiözese werden nach einem solchen Gesprächsmarathon des Kardinals noch übrig bleiben?

Noch gibt es einen diplomatischen und vor allem rechtlich einzig richtigen Ausweg: Die Wahlkommission und der Bischofsrat, die diese Woche Tagen, können trotz der einschränkenden Wahlordnung zu dem Schluss kommen, dass das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft dem Katholischen Katechismus in keiner Weise widerspricht. Das Gesetz sagt nämlich über die Partner lediglich: "Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten." Letztere werden so definiert: "Die eingetragenen Partner sind einander zur umfassenden partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung, besonders zum gemeinsamen Wohnen, zur anständigen Begegnung und zum Beistand, verpflichtet."

Aufgrund der Wortmeldung Martinis kann die Wahlkommission darauf hinweisen, dass es zu den eingetragenen Partnerschaften keine einheitliche Ablehnung des Lehramtes gibt.

Zudem werden die Gremien der Erzdiözese bei sorgfältiger Arbeit feststellen müssen, dass über ein Sexualleben, das der Katechismus derzeit den gleichgeschlechtlich Empfindenden abspricht, in dem Verpartnerungsgesetz gar nichts steht. Vergleichsweise kann angeführt werden, dass auch ein Klosterkonvent eine kirchlich eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft darstellt, wo Menschen füreinander auf Dauer Fürsorgeverpflichtungen eingehen und eine Wohngemeinschaft bilden.

Was den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Paares betrifft, so geht dieser weder die Öffentlichkeit noch die Wahlkommission irgendetwas an. Es ist erstaunlich, dass ein Mann mit der Sensibilität Schönborns den Lebensstil eines Einzelnen so öffentlich zur Diskussion stellt (was meines Erachtens im konkreten Fall eben auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung bedeutet). Ich traue dem Kardinal aber zu, dass er dafür rasch angemessene Worte der Entschuldigung findet.

PS: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Verantwortung der Päpste und des Vatikans am internationalen Missbrauchsskandal geklärt werden muss. Der derzeitige Papst hat bisher lediglich zur Schuld einzelner Priester und Bischöfe Stellung genommen. Zu den Vorgängen innerhalb der vatikanischen Mauern fand er kein Wort. Benedikts beharrliches Schweigen dazu macht ihn als Papst unglaubwürdig. (derStandard.at, 26.3.2012)