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Der Schütze auf seinem Balkon.

Foto: APA

Steyr - Ein 51-jähriger Mann hat am Montagabend in Steyr mit einem Kalaschnikow-Nachbau von seinem Balkon wahllos um sich geschossen. Diese Angaben zur Waffe machte Polizei-Pressesprecher Adolf Wöss am Dienstagnachmittag. Der Schütze wurde bereits vernommen, die Befragungen von Zeugen waren vorerst nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Behörde wird voraussichtlich am frühen Mittwochnachmittag die Medien informieren.

Der Mann hatte mit einem Nachbau eines Schnellfeuergewehrs vom Typ AK-47 - bekannt unter dem Namen seines Konstrukteurs (Michail) Kalaschnikow - geschossen. Es handelt sich dabei um eine nicht verbotene Waffe ohne Dauerfeuer-Einrichtung, erklärte Wöss. Die Spurensicherung war am Nachmittag noch im Gang, an einem benachbarten Gebäude wurde zumindest ein Einschussloch festgestellt.

Etliche Schüsse abgegeben

Am frühen Montagabend hatten sich in Steyr dramatische Szenen abgespielt: Der Mann gab etliche Schüsse ab, Menschen flüchteten in Panik. Bei der Polizei gingen rund 20 Notrufe ein. Ein Großaufgebot an Beamten rückte aus und sperrte das dicht besiedelte Areal rund um den Tatort großräumig ab. Die Bewohner der angrenzenden Gebäude wurden aufgefordert, ihre Häuser nicht zu verlassen und sich von den Fenstern fernzuhalten.

Nach rund 90 Minuten beendete das Einsatzkommando Cobra den Amoklauf. Die Beamten drangen in das Haus ein, wo ihnen der Schütze im Stiegenhaus entgegentrat und mehrere Schüsse abgab. Er tötete einen Diensthund, den belgischen Schäfer "Aruso". Der 51-Jährige konnte schließlich überwältigt werden, er und die Polizisten blieben unverletzt. Für Wöss grenzt es an ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist.

Nachbarn berichteten von psychischen Problemen des allein stehenden Mannes, der ins Polizeianhaltezentrum in Steyr gebracht wurde. Was der Auslöser für seine nach Zeugenaussagen bis zu 20 Schüsse war, stand zunächst nicht fest. Nach Vorliegen des Polizeiberichtes soll er dem Richter zur Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft vorgeführt werden.  (APA, 20.3.2012)