Wien - Diese Woche entscheidet die Medienbehörde, ob dem ORF sieben Prozent mehr Programmentgelt ab Juni zustehen. Davor musste der politisch besetzte Stiftungsrat zustimmen. Gebührenbeschlüsse gelten neben Generalswahlen als Druckmittel der Parteien gegenüber dem ORF. Als Alternative fordern Generäle, ORF-Kenner und Experten oft, Gebühren doch jährlich mit der Inflation anzuheben. Manch Rundfunkrechtler ist skeptisch. SPÖ und ÖVP beginnen gerade wieder am ORF-Gesetz zu schrauben.

Brüssel verlangt, die Höhe der ORF-Gebühr alle fünf Jahre zu prüfen, ob sie dem Aufwand des öffentlich-rechtlichen Auftrags entspricht.

Hans Peter Lehofer, Professor für öffentliches Recht an der WU und Verwaltungsrichter, hat die Möglichkeit schon in seinem Blog verneint und ist damit nicht allein: Indexgesicherte Programmentgelte seien ohne weitere Überprüfung, ob die Anpassung zur Finanzierung des Auftrags erforderlich ist, "in jedem Fall beihilfenrechtlich unmöglich". WU-Kollege Michael Holoubek, zugleich Verfassungsrichter, ist in einer ersten Einschätzung nicht so kategorisch: Der Aufwand für den Auftrag verteuere sich wohl mit der Inflation. War die Gebühr angemessen, fände er ihre Anpassung mit der Inflation "nicht von vornherein absurd". Auch er ist damit nicht allein.

Vorerst befassen sich die Höchstgerichte in Sachen Gebühr freilich mit der Gebührenpflicht für praktisch alle Haushalte. (fid, DER STANDARD, 19.3.2012)