"Als Franchisegeber (FG) sollte man sich ein klares Bild von der Leistungsbereitschaft des künftigen Franchisenehmers (FN) machen", sagt Anwalt Alexander Petsche. Dieser sollte sich nicht nur Vollzeit in das neue Unternehmen einbringen, sondern willens sein, ein bestehendes Geschäftskonzept umzusetzen. "Wenn es dem FG nur darum geht, seine eigenen Ideen zu verwirklichen, ist er nicht der richtige Partner für Franchise."

Einen professionellen FG andererseits erkenne man an der Bereitschaft, alle Zahlen und Fakten offenzulegen. Wichtig ist für den FN zu wissen, wie oft und wie erfolgreich das Businessmodell bisher umgesetzt worden ist, wie die Dropout-Quote aussieht und ob das Konzept überhaupt auf dem heimischen Markt erprobt ist. "Wenn man etwa das Pilotprojekt für Österreich übernimmt, sind Sonderkonditionen üblich. In der Regel entfallen dann in den ersten beiden Jahren die Franchisegebühren, weil der FN erst austesten muss, ob sich das Konzept überhaupt hier bewährt."

  • Wissenstransfer

    Der Austausch mit anderen FN ist unverzichtbar, um zu erfahren, wie gut die Kooperation mit dem FG tatsächlich funktioniert. Entscheidend für den Erfolg ist ein reibungsloser Wissenstransfer. "Gibt es laufend Schulungen, ein Handbuch und Schnuppertage in anderen Franchisebetrieben? - All das muss der FN in Erfahrung bringen. Denn die Kompetenz des FG ist sein Startvorteil, dafür zahlt er schließlich die Franchisegebühr", so Petsche. Sie setzt sich aus einer Eintritts- und einer monatlichen Gebühr zusammen, die - je nach Vereinbarung - zwischen vier und 15 Prozent des monatlichen Umsatzes ausmacht.
  • Wie kann man sich trennen?

    Auch wenn das Franchisemodell bisher funktioniert hat, gibt es keine Erfolgsgarantie. "Wichtig ist, vertraglich festzulegen, wie lange man sich aneinanderbindet und wie eine Beendigung der Partnerschaft im Ernstfall ablaufen soll. "Gibt es beiderseits die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen? Wer ist Mieter des Lokals, der FN oder der FG? Wie werden Investitionen abgegolten und wie wird der Kundenstock abgelöst? All das sind Fragen, die man besser gleich am Anfang der Geschäftsbeziehung schriftlich klärt." (jh, DER STANDARD, 17./18.3.2012)