Zuvor hatte ein so genanntes Pensionstribunal entschieden, der 44-jährige Kriegsveteran Shaun Rusling leide am Golfkriegssyndrom. Vor zehn Jahren war Ruslings Antrag auf eine Behindertenrente auf Empfehlung der Ärzte des Verteidigungsministeriums abgelehnt worden. Richter Newman erklärte jetzt, in künftigen Klagen müsse von Fall zu Fall bewiesen werden, dass der Kläger tatsächlich am Golfkriegssyndrom leide.
Verteidigungsministerium kann Veteranen nun nicht an Beweisführung für Existenz des Golfkriegssyndroms hindern
Ruslings Anwälte begrüßten die Entscheidung. Das Gericht habe mit seinem Urteil verhindert, dass das Verteidigungsministerium Veteranen am Beweis der Existenz des Golfkriegssyndroms hindere, erklärte die Kanzlei Linder Myers in einer Stellungnahme. Veteranen könnten jetzt Beschwerde beim Pensionstribunal einreichen, wenn sie das Gefühl hätten, mit ihren Symptomen falsch beurteilt worden zu sein.