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Ausschnitt aus einer Infokampagne der GIS, aus dem Hause Jung von Matt/Donau.

Foto: Archiv

Seit Donnerstag ist fix: 8,2 Prozent mehr Geld ist ab 2004 an das Gebühreninkasso des ORF zu überweisen. Diese Firma namens GIS bekommt künftig auch mehr für die Einhebung – zu Lasten des Finanzministeriums. Und sie darf von jenen Pflegegeldbeziehern TV-Gebühr einheben, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.

Dennoch gehen dem ORF pro Jahr geschätzte 60 Millionen Euro durch die Lappen: Zehn Prozent der Österreicher zahlen keine ORF-Gebühren. Laut Umfragen verzichten aber nur zwei Prozent von ihnen tatsächlich auf Radio und Fernseher.

Gegen den Rest läuft die Zasterfahndung auf Schwarzseher. Meist höflich, stets bestimmt.

Warum eigentlich, rätselt Leser E., obwohl als Student mit Beihilfe selbst gebührenbefreit: "Muss man in Österreich, sobald man ein Radio- und Fernsehgerät betreibt, automatisch Gebühren zahlen. Man könnte auch nur Privatsender hören."

Zahlen ohne Sehen

Man muss. Oder wie die GIS auf Anfrage schreibt: "Die Rundfunkgebühren werden unabhängig vom Konsum bestimmter Sender eingehoben." Die Nutzer sind sogar verpflichtet, sich ohne Aufforderung zu melden, wenn in ihrem Haushalt Empfangsgeräte herumstehen. Gebührenpflicht ist auch unabhängig vom Übertragungsweg, betont die GIS. Sie gelte auch dann, wenn etwa über Telefonleitung Live-Fernsehsignale empfangen werden.

Grundsatzlösung

Hinweise einer Studentin an die "Zasterfahndung"-Aktion des STANDARD führten inzwischen zu einer Grundsatzlösung: Leserin S., bis dahin "brave Gebührenzahlerin", bekommt seit April 2003 ein befristetes Stipendium für ihren Studienabschluss. Dafür muss sie während des geförderten Jahres jede Berufstätigkeit aufgeben – Sparen ist angesagt.

Lösung für Studenten

Die GIS freilich lehnt ihr Ansuchen auf Befreiung ab – eher bedächtig, ohne Rücksicht auf verstreichende Fristen und wenig verständnisvoll, wie S. berichtet.

Ihr Mail an den STANDARD beschließt sie eher unfreundlich: "Wirklich unverschämt" findet sie die Gebührenerhöhung ob "Privatsendern würdiger Volksverdummungsprogrammierung".

Davon lässt sich die GIS nicht beirren und antwortet sachlich – und im Sinne der Betroffenen: "Das war ein Lesermail, das eindeutig neue Erkenntnisse für die GIS im Sinne der Befreiung einiger weniger Studenten erbracht hat, die eine 'ergänzende Förderung' erhalten. Danke für den Hinweis."

Zwar sind diese Förderungen streng juristisch keine Beihilfen, die eine Befreiung rechtfertigten. Nach "interner Diskussion und Abwägung" kam die GIS aber zum Schluss, dass es sich um "soziale Transferleistungen" handelt. Bei solchen darf sie befreien. Fazit: "Wir haben diesen für uns erstmaligen Fall zum Anlass genommen, alle Mitarbeiter der Gruppe Befreiung anzuweisen, künftig solche Befreiungsanträge positiv zu bescheiden."

Antibürokratische Guerilla

Eher in die Rubrik antibürokratische Guerilla mit hohem Spaßfaktor fällt die Zusendung von Leser S.: Er schickte seinen unterhaltsamen wie ausführlichen Schriftverkehr, warum er Zahlungserinnerung über 7,76 Euro bekam.

Detail am Rande: Der Gemahnte drehte den Spieß um und drohte im Gegenzug mit der Verrechnung von drei Euro pro weiterem Schriftsatz, wenn die GIS seine Fragen zu der Zahlungserinnerung nicht gleich und vollständig aufklärt. Erspart blieben ihm die 7,76 Euro freilich nicht.

Fortsetzung demnächst.
(Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.6.2003)