Bild nicht mehr verfügbar.

"Das Horst-Wessel-Lied habe ich noch nie gehört": NVP-Mitglieder

Foto: APA/Rubra

Linz - Vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als "zumindest rechtsextrem" eingestuft, SS-Zitate und Passagen mit einer laut Experten des oberösterreichischen Landesarchivs "für NS-Ideologie charakteristischen Symbolik" im Parteiprogramm. All dies zeichnet die Nationale Volkspartei (NVP) aus - und hat jetzt nach mehr als zwei Jahren ein gerichtliches Nachspiel. Seit Donnerstag müssen sich NVP-Gründungsmitglied Robert F. (34) und sein 29-jähriger Mitstreiter Stephan R. wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Linz verantworten.

Staatsanwalt Rainer Schopper wirft den beiden vor, in ihrem Parteiprogramm einen Lehrplan der SS aus dem Jahr 1944 beinahe wortident übernommen zu haben. Die Angeklagten zeigten sich wenig beeindruckt und bekannten sich nicht schuldig.

Parteiprogramm: "Stehe nicht dahinter"

Dass das Parteiprogramm der NVP Parallelen zu jenem der NSDAP aufweise, habe er erst aus den Medien erfahren, versucht sich der Hauptangeklagte zu verteidigen. Und überhaupt sei das Parteiprogramm von einem ehemaligen Mitglied verfasst worden. Vor Gericht bezeichnet Robert F. es als "einen Wahnsinn" , es habe wiederholt Streit deswegen gegeben: "Ich stehe nicht dahinter."

Teil des NVP-Logos ist ein Zahnrad. Zur Vorhaltung, dass dieses Symbol zu NS-Zeiten von der "Deutschen Arbeitsfront" verwendet wurde, sagt der Angeklagte: "Ich hab das vorher nicht gewusst." "Die Fahnen hoch" , heißt es in einem geplanten NVP-Parteilied. Es sei sicher "sehr martialisch" , aber "das Horst-Wessel-Lied habe ich noch nie gehört" , so der Beschuldigte. Staatsanwalt Schopper: "Sie tappen immer wieder in dasselbe nationalsozialistische Fettnäpfchen."

2009 wollte die NVP bei der Landtagswahl in Oberösterreich sowie bei der Gemeinderatswahl in Enns (Bezirk Linz Land) antreten. Die Landeswahlbehörde ortete Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof wies Beschwerden dagegen ab.

Die NVP, per Eigendefinition die Partei mit der "Heimat im Herzen" , war 2007 vom Innenministerium anerkannt worden. Mit Robert F. steht jetzt eine wohl bekannte "Größe" der rechtsextremen Szene vor Gericht. Der gebürtige Bad Ischler war unter an derem Anführer der laut DÖW neonazistischen Gruppen Kameradschaft Germania und "Nationaldemokratisches Aktionsbüro (NDAB). Ein Urteil ist für Freitag zu erwarten. (mro, DER STANDARD Printausgabe, 2.3.2012)