Vergessen Sie, was Sie je in dieser Kolumne gelesen haben. Wie das meiste für den Tag Geschriebene ist es eine Mischung aus Stücken unterschiedlicher Qualität, manche besser, manche schwächer. Und da und dort zeigen sich im Rückblick Fehleinschätzungen, neulich entdeckte ich sogar eine Aussage, die Sie mir nicht für den Rest der Tage vorhalten sollten. Darum meine Entscheidung: Vergessen Sie das alles, ein paar Glanzstücke werde ich auswählen, die Sie dann in bester Erinnerung halten können.

Nicht für mich, sondern gegen Sie und Ihre Erinnerungen

Wie ich mir das herausnehmen kann? Ganz einfach: Die kommende EU-Datenschutzrichtlinie gibt mir das Recht zu vergessen. Nicht für mich, sondern gegen Sie und Ihre Erinnerungen. Darauf läuft es hinaus, wenn ich meine Posts und damit Ihre Erinnerungen löschen kann.

Nun soll es nicht ganz so radikal kommen. Medien werden davon ausgenommen, meine Texte darum ewig Anlass für späte Vorhaltungen geben. Nebenbei: Die wichtigere Frage wäre bei Medien eine Pflicht zur Erinnerung, als Public Record, die unentgeltlich zugänglich ist.

Aber was, wenn dieselben Texte auf Facebook für einen "Freundeskreis" oder auf Twitter für alle Welt zugänglich wären, wenn der Schreiber kein Journalist, sondern Blogger oder einfach Privatperson wäre?

B'soffene Partybilder

An der Stelle müssen zur Rechtfertigung des Rechts auf Vergessen stereotyp b'soffene Partybilder herhalten, die karrierehemmend wirken sollen. Aber schlechtes Benehmen ist ein schlechter Ausgangspunkt, um weitreichende gesetzliche Eingriffe vorzunehmen, bei denen das Recht auf Information und Meinungsfreiheit rasch zum Kollateralschaden werden könnte. Denn nachdem z. B. ein Bild oder ein Post von seinem/ihrem Urheber gelöscht wurde, müssen auch alle anderen, die darauf Bezug nahmen, diese Information löschen, oder die Provider müssten dies zwangsweise vornehmen - eine wahre digitale Kettenreaktion.

Wie zu erwartende Konflikte aussehen werden, zeigt exemplarisch das Verfahren, das die beiden wegen Mordes am Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter, die inzwischen wieder frei sind, gegen die englische Wikipedia führen. Weil sie die beiden namentlich nennt, klagen diese ihr Recht auf vergessen (zu werden) ein. In den USA schützt jedoch die Verfassung das Recht, die Täter zu nennen. Was, wenn die Namen erhalten bleiben: Soll dann die US-Wikipedia in der EU blockiert werden?

Scheidungsanwälte

Nicht immer werden zu erwartende Auseinandersetzungen über so schwerwiegende Fragen geführt werden, Scheidungsanwälte sind jetzt schon fleißig dabei, Onlineinhalte zur möglichen Verwertung in Verfahren zu durchforsten. Unangenehm, aber kein Grund, die Vergangenheit wie in Orwells Roman 1984 von Unerwünschtem säubern zu dürfen. Auf ihrer Website schreibt EU-Kommissarin Viviane Reding, Proponentin des Rechts auf Vergessen: "Ich bin gegen alle Versuche, Websites zu blockieren. Meinungsfreiheit und die Freiheit des Internets sind von äußerster Wichtigkeit." Ein An- und Ausspruch, den man nicht vergessen sollte. (helmut.spudich@derStandard.at, DER STANDARD Printausgabe, 1. März 2012)