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Soziallandesrätin Cornelia Schmidjell (SP): Wermutstropfen für Pensionisten.

Foto: APA/Gindl

Salzburg - Arbeitnehmer und Pensionisten, die ein zu geringes Einkommen haben, werden in Salzburg künftig mehr Mindestsicherung bekommen. SP und VP haben sich Montagabend auf die Reparatur des Mindestsicherungsgesetzes geeinigt.

Bisher fielen rund 1300 Salzburger Haushalte zweimal pro Jahr um ihre Mindestsicherung um, weil sie durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Einkommensgrenze überschritten. Berufstätige Eltern, die ein geringes Einkommen haben, waren von dieser Regelung besonders betroffen, weil auch die Sonderzahlungen für Kinder an den Bezug gekoppelt sind. Viele Betroffene verloren deshalb das ganze Jahr über die Kindersonderzahlung. Sie wird nur dann ausbezahlt, wenn schon drei Monate Mindestsicherung bezogen wurde.

Wie der der Standard berichtete, stritten SP und VP seit Monaten, ob das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Berechnungsgrundlage der Mindestsicherung eingerechnet werde oder nicht. Bis zuletzt sträubte sich Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer gegen eine neue Regelung für die Pensionisten. Und die VP machte ihre Entscheidung von der Zustimmung der Gemeinden abhängig.

Durchgehend ausbezahlt

Nun wurde eine Einigung erzielt. Künftig wird die Mindestsicherung für Geringverdiener zwölf Mal im Jahr ausbezahlt, weil das Urlaubs und Weihnachtsgeld nicht mehr in die Berechnung einbezogen wird. Auch die Sonderzahlungen für die Kinder werden das ganze Jahr über ausbezahlt. Durchschnittlich komme einer bedürftigen Familie etwas mehr als 1000 Euro pro Jahr zugute, erklärt Soziallandesrätin Cornelia Schmidjell (SP). Ein kleiner Wermutstropfen für die SPÖ: Bei den Pensionisten wird nur eine Sonderzahlung nicht einberechnet, die andere schon.

Für Schmidjell "das Maximum, das in den Verhandlungen mit den Regierungspartnern zu erreichen war". Nun soll es zügig vorangehen: Noch vor der Sommerpause möchte die Soziallandesrätin die Gesetzesänderung im Landtag beschließen lassen. Rund 400.000 Euro nehmen Land und Gemeinden in die Hand, um das Gesetz zu reformieren.

Im Bundesländervergleich stehe Salzburg mit der Änderung sehr gut da, betont Schmidjell. Nur in Niederösterreich werden die Sonderzahlungen nicht berechnet, sonst in keinem anderen Bundesland. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, Printausgabe, 29.2.2012)