Einmal ist keinmal. Ein bisserl korrupt sein darf man schon in Österreich. Das scheint man sich gedacht zu haben, als man die Ausweitung der Diversion, also den Freikauf von einem Verfahren, bei Wirtschafts-, Amts- und Korruptionsdelikten in den Entwurf des Stabilitätsgesetzes hineinschrieb.

Während eine Welle von Korruptionsfällen Staatsanwaltschaften und Gerichte in Atem hält und das Vertrauen in die Republik erschüttert, hatte man da eine bemerkenswerte Idee: Man könnte doch die kleineren Fische glimpflich davonkommen lassen, um dann wirklich für die großen Tiere Zeit zu haben. Das ist leider kein Witz. So argumentiert das Justizministerium den nun zurückgezogenen Entwurf, der offenbar ein Schnellschuss war.

Und man betont, dass Diversion nur bei Erst-, nicht bei Wiederholungstätern möglich gewesen wäre. Beim kleinen Beamten, der sich ein paar Euro sparen will und sich ein Leumundszeugnis gleich beim Freund und Kollegen holt. Bei der Lehrerin, die den Schülern, die sie mag, die Maturafragen schon vorab gibt. Aber auch beim Mitarbeiter der Prüfstelle, der für die Schrottkiste seines Spezis noch einmal ein Pickerl springen lässt. Vor allem für solche Fälle hätte man sich die Diversion gedacht, heißt es jetzt. Offenbar hat im Ministerium niemand darüber nachgedacht, dass Korruption und Gerechtigkeit im Kleinen beginnen. Und Gesetze auch bewusstseinsbildend sind. (DER STANDARD, Printausgabe, 29.2.2012)