Linz - Zwei Funktionäre der Nationalen Volkspartei (NVP) müssen sich ab Donnerstag wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verantworten. Dem 34-jährigen Gründungsmitglied und dem 29-jährigen Mitangeklagten wird vorgeworfen, ihr Parteiprogramm, das unübersehbar Parallelen zu jenem der NSDAP aufweisen soll, bei verschiedenen Veranstaltungen zur oberösterreichischen Landtagswahl 2009 beworben zu haben. Bis zu zehn Jahre Haft drohen, ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Wahlprogramm

Die beiden Beschuldigten wollten mit Gleichgesinnten zur Landtagswahl und in Enns (Bezirk Linz-Land) zur Gemeinderatswahl antreten. Die Landeswahlbehörde erstattete Anzeige, weil sie bei der Einreichung der Kandidatur für den Wahlkreis I (Linz und Umgebung) massive Bedenken gegen eine Zulassung hatte. Sie sah einen Akt der Wiederbetätigung und den Wahlvorschlag der NVP als nicht gültig eingebracht. Die Nationale Volkspartei wiederum focht den Urnengang beim Verfassungsgerichtshof an, blitzte aber ab.

Laut Justiz gibt es im Wahlprogramm der NVP eine Vielzahl an Passagen, die im Gesamtkontext gesehen die Anklage begründen. In dem Programm heißt es unter anderem "Ein Volk, ein Staat lautet unsere Grundforderung" und "Unser Nationalismus hat das Volk und seine politische Einheit, den souveränen Nationalstaat zum Mittelpunkt". (APA)