Brüssel/Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage des Burgenlands und Österreichs gegen die von der EU-Kommission verhängte Beihilfenentscheidung zur Bank Burgenland abgewiesen. Die EU-Kommission hatte 2008 den Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige Versicherung (GraWe) als eine unerlaubte staatliche Beihilfe gewertet. Grund dafür war der von GraWe gebotene Kaufpreis von 100,3 Millionen Euro, der deutlich unter dem von einem österreichisch-ukrainischen Konsortium gebotenen Preis von 155 Millionen Euro lag.

Der Klage der Republik und des Burgenlandes gegen die Kommissionsentscheidung hatte sich auch die GraWe angeschlossen, die nach der Entscheidung der EU-Kommission die Differenz von 55 Mio. Euro nachzahlen muss. Die Kommission hatte den Verkauf auf Beschwerde des österreichisch-ukrainischen Konsortiums geprüft und beanstandet. Das jetztige Gerichtsurteil wollen Land Burgenland und GraWe nicht akzeptieren. Man werde "das Urteil nunmehr genau analysieren und dann die nächste Instanz befassen", erklärte Bieler am Dienstag in einer Stellungnahme. Für eine Berufung gebe es einen Zeitraum von zwei Monaten und zehn Tagen ab Zustellung der Entscheidung. Eine Berufung sei nun "der logische Schritt", sagte Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl (ÖVP).

Gericht ortet vielfältige Mängel

Der Europäische Gerichtshof wies eine Reihe von Argumenten der Kläger gegen die Kommissionsentscheidung zurück. So stellte das Gericht fest, dass die EU-Kommission zur Ermittlung des Marktpreises neben dem höchsten Angebot keine unabhängigen Wertgutachten berücksichtigen müsse. Auch habe keiner der am Prüfverfahren Beteiligten die Fähigkeit des Konsortiums in Zweifel gezogen, die zur Entrichtung des gebotenen Kaufpreises erforderlichen Mittel aufzubringen, betonten die Richter.

Die Kläger hätten auch nicht belegen können, dass die Dauer des Verfahrens vor der Finanzmarktaufsicht im Fall des Verkaufs an das Konsortium die Chancen der Privatisierung gefährdet hätte, urteilten die EU-Richter. Auch wäre der deutlich geringere Preis für GraWe nicht durch ein geringeres Risiko für das Land, aus seiner Ausfallhaftung in Anspruch genommen zu werden, gerechtfertigt gewesen, entschied der EU-Gerichtshof.

Bestbieter "unsicher"

Genau mit diesem Risiko argumentiert aber Politiker Bieler. Hätte das Land die Bank an das ukrainische Bieterkonsortium verkauft, weil dieses nach Auffassung der EU das höchste Angebot gelegt hätte, wäre damit "eine wirtschaftliche Unsicherheit für das Land Burgenland gegeben", argumentierte der Finanzreferent. "Im Falle einer Insolvenz wären Haftungen für das Land Burgenland bis zu einer Milliarde Euro schlagend geworden", so Bieler.

Den Abschlag für die GraWe, den die EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe sieht, bleibt so unwirksam. Der "vermeintliche Beihilfebetrag" in der Höhe von 41,5 Millionen Euro, so Bieler, befinde sich seit dem Vorjahr auf einem Treuhandkonto. (APA)