Wien - Die Zahl der Verpartnerungen - der Eingetragenen Partnerschaften (EPs) gleichgeschlechtlicher Paare - ist im Vorjahr weiter rückläufig gewesen. Wie die Statistik Austria erhoben hat, sank sie um mehr als ein Drittel. Es lassen sich nach wie vor mehr Männer als Frauen verpartnern, und auch ein starkes Stadt-Land-Gefälle ist aus den Zahlen abzuleiten. Für die Homosexuellen-Initiative HOSI war ein derartig deutlicher Einbruch zu erwarten gewesen, sie führt ihn aber auch auf rechtliche Hindernisse zurück.

Im Jahr 2011 haben insgesamt 433 gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft bei der dafür zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eintragen lassen. Gegenüber 2010 (705 Paare), dem Jahr, in dem erstmalig in Österreich die gesetzliche Möglichkeit dafür geschaffen wurde, ist das ein Rückgang von 38,6 Prozent. Einziger Ausreißer in der Statistik ist das Bundesland Kärnten, das 2011 um 17,6 Prozent mehr eingetragene Partnerschaften verzeichnete als 2010.

Fast 60 Prozent der Neuverpartnerten Männer

Wie die Ergebnisse der Statistik Austria weiter zeigen, überwiegen dabei österreichweit männliche Paare, die 59,8 Prozent aller Verpartnerungen ausmachten. 259 Männer gaben sich 2011 auf diesem Wege das "Ja"-Wort, Frauen taten diesen Schritt 174 Mal.

Hochburg Wien

Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller eingetragenen Partnerschaften wurde von in Wien wohnhaften Paaren begründet (absolut 225). Dahinter folgen Niederösterreich mit 49, die Steiermark mit 46 und Oberösterreich mit 43 eingetragenen Partnerschaften. Die mit Abstand wenigsten Verpartnerungen gab es in Vorarlberg mit drei Paaren.

In Salzburg mehr Lesben als Schwule neu verpartnert

Auch in Salzburg waren die EPs rückläufig: 12 Männer und 22 Frauen - also gegenteilig zum Österreichtrend hier mehr Lesben als Schwule - ließen sich bei den zuständigen Personenstandsbehörden eintragen. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist das ein Salzburgweiter Rückgang von 73,9 Prozent bei Männern und ein Plus von 22,2 Prozent bei Frauen. Die HOSI Salzburg vermutet, dass der Rückgang mit dem Wunsch vieler schwuler, lesbischer, bi- und transsexueller Menschen nach Gleichstellung vor dem Gesetz zusammenhängt: "2011 war mit einem Rückgang der EPs zu rechnen, weil ja viele Menschen schon lange auf die Möglichkeit der Verpartnerung gewartet haben und gleich 2010 verpartnerten", erklärt Gernot Marx, stellvertretender Obmann der HOSI Salzburg. Das bestätigt auch der Wiener Obmann der HOSI Christian Högl: "Die Zahlen liegen durchaus im erwarteten Rahmen. Eigentlich hatten wir sogar mit einem stärkeren Rückgang." Nach dem Abbau dieses "Rückstaus" aus dem bisherigen Verbot werde die Zahl der jährlichen Verpartnerungen in Österreich heuer wohl noch weiter sinken und sich dann bei rund 300 einpendeln, so Högl.

Die HOSI-Vertreter machen allerdings auch auf die rechtlich nach wie vor eingeschränkte Gesetzgebung aufmerksam: "In der Beratung und von Mitgliedern erfahren wir häufiger, dass sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen würden, aber wegen der anhaltenden rechtlichen Ungleichstellung davon absehen. Darunter zählt auch die unbefriedigende Rechtslage bei der Stiefkindadoption", so Marx. "Viele gleichgeschlechtliche Paare lehnen - wie auch heterosexuelle - aus grundsätzlichen Erwägungen einen staatlichen Sanktus in welcher Form auch immer für ihre Beziehung ab", ist auch HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler überzeugt. "Viele haben auch andere Lebensentwürfe und wollen nicht die Hetero-Norm nachahmen. Außerdem hat man in Österreich bereits sehr viele Rechte, wenn man in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Vielen reichen diese Rechte. Andererseits schrecken manche vielleicht auch die strengen Scheidungsbestimmungen ab: Österreich ist ja eines der wenigen Länder in Europa, wo es immer noch die Scheidung aus Verschulden gibt."

Standesamt-Verbot in VfGH März-Session

In seiner März-Session befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit weiteren Diskriminierungen, die durch die ÖVP in das Eingetragene Partnerschaftsgesetz (EPG) eingebracht wurden. Unter anderem geht es um den Zwang, die Eintragung in den meisten Gemeinden und Städten auf den Bezirkshauptmannschaften vornehmen zu müssen. Eine Eintragung auf Standesämtern ist, mit Ausnahme der Statutarstädte, nicht möglich. Auch behandelt wird die künstliche Befruchtung, die der OGH in seinem Antrag an die VerfassungsrichterInnen, mit Bezug auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bereits als verfassungswidrig benennt. (APA/red)