Linz - Weil er nicht existierende Fahrzeuge verkauft und dafür von fünf Geschädigten insgesamt 73.500 Euro kassierte hat, ist ein 52-jähriger ehemaliger Werbekaufmann am Freitag im Landesgericht Linz rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann gab als Motiv an, er habe mit den Geisterautos seine Spielsucht finanziert. Er zeigte sich reumütig und gab gleich noch weitere Delikte mit einer Schadenssumme von 54.000 Euro zu.

Der Angeklagte erzählte seinen Kunden, er könne ihnen günstig neue Autos besorgen. Dann kassierte er Anzahlungen, die Fahrzeuge wurden aber nie geliefert. Das Geld bekamen die Geschädigten auch nicht zurück. Für die Justiz ist der 52-Jährige kein Unbekannter. Er hat bereits mehrere einschlägige Verurteilungen ausgefasst, zuletzt in Steyr. Die dort verhängte Strafe verbüßt er gerade. Einen Teil der nun verhandelten Delikte verübte er sogar noch zwischen dem letzten Urteil und dem Antritt seines Gefängnisaufenthalts.

"Schlussstrich"

Vor Gericht beteuerte der Mann, "einen Schlussstrich ziehen" zu wollen. "Ich habe meine Probleme am Rücken meiner Opfer ausgetragen, das war falsch." Er berichtete von enormen Verlusten im Casino. Er habe auch den angerichteten Schaden jener Taten, für die er aktuell im Gefängnis sitzt, bezahlt. Weitere Exekutionstitel sind rechtskräftig. Der Schuldenberg, den er sich mittlerweile angehäuft hat, bezifferte der 52-Jährige mit 1,5 Mio. Euro.

Das Schöffengericht wertete das reumütige Geständnis als mildernd, erschwerend wirkte sich das Vorleben und der rasche Rückfall des Angeklagte aus. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren bekam der Geisterauto-Verkäufer 30 Monate aufgebrummt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, der Spruch ist somit rechtskräftig.

Die Zeugen, die zwar geladen waren, aber wegen des raschen Geständnisses nicht mehr auszusagen brauchten, reagierten auf das Urteil mit Unmutsäußerungen. Der Richter mahnte sie allerdings zur Ruhe und drohte andernfalls ein Ordnungsgeld an. Jene Delikte, die der 52-Jährige über die Anklage hinaus zugegeben hat, flossen nicht in das Urteil ein. Falls die Geschädigten Anzeige erstatten, werden sie gesondert verhandelt. (APA)