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ACTA ("Anti-Counterfeiting Trade-Agreement") ist ein internationales Wirtschaftsabkommen zu Internetpiraterie und Urheberrechtsverletzungen. Sein Ziel ist es, die Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zu verbessern und zu gewährleisten. Dies soll gefälschte Markenware aus Fernost ebenso betreffen wie das illegale Herunterladen von Musik im Internet.

Ausgehandelt

Ausgehandelt wurde der Vertrag von den 27 EU-Mitgliedsstaaten, den USA, Japan, Kanada, Australien, Südkorea, Neuseeland, Singapur, Marokko, der Schweiz und Mexiko. Erste Verhandlungen über ACTA begannen 2007, im Mai 2011 wurde die endgültige Fassung des Abkommens vorgelegt. Am 26. Jänner 2012 unterzeichneten die EU-Kommission und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, den ACTA-Vertrag in Tokio. Mexiko, die Schweiz, Deutschland, Estland, die Niederlande, die Slowakei, und Zypern haben ACTA jedoch bisher nicht unterschrieben. Da ACTA auch Regelungen zum Strafrecht enthält, muss das Abkommen sowohl von der EU als auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden. ACTA kann allerdings nur noch angenommen oder abgelehnt werden, für Veränderungen müsste ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Einheitliche Regelung

ACTA soll einheitliche Regelungen festgelegen, wie Geschädigte von Urheberrechtsverletzungen reagieren können. Etwa besagt Artikel 9 des Vertrages, dass Strafzahlungen in Höhe des von der Musikindustrie empfohlenen Verkaufspreises berechnet werden können. Kritiker befürchten dadurch horrende Strafzahlungen, etwa für Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Filmen, die von Nutzern auf Youtube hochgeladen werden. Bisher werden Nutzer meist lediglich abgemahnt, Inhalte stillschweigend von den Plattformen entfernt.

Keine Kontrollen von Laptops von Fluggästen

Die EU-Kommission betont, dass es in ACTA nicht um die Beschneidung von Grundrechten gehe, und etwa keine Kontrollen von Laptops von Fluggästen oder Überwachung des Internetverkehrs beinhalte. Kritiker befürchten allerdings, dass das Abkommen Internetserviceprovider zwingt, ihre Kunden und deren Kommunikationsinhalte zu überwachen, um nicht für Urheberrechtsverletzungen haften zu müssen. Zudem wird kritisiert, dass ACTA nicht den Urhebern eines Produktes - etwa Komponisten eines Musikstückes - zu Gute komme, sondern allein den Konzernen.

Nach dem vielstimmigen Protest gegen ACTA soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob ACTA europäisches Recht verletzt. Österreich kündigte an, mit der Ratifizierung auf den Beschluss des EU-Parlaments zu warten. Dieser war für 12. Juni geplant, die Überprüfung durch den EuGH könnte eine Entscheidung jedoch für zwei Jahre oder länger hinauszögern, hieß es von EU-Abgeordneten. Auch in Tschechien, der Slowakei, Polen, Lettland, Litauen, Bulgarien und Slowenien wurde der Ratifizierungsprozess vorerst ausgesetzt. Die Niederlande, Deutschland und Estland wollen mit der Unterzeichnung noch abwarten, die Unterschriftenfrist für EU-Staaten endet am 31. März. (APA)