Bild nicht mehr verfügbar.

Wir schreiben das Jahr 2012: Die Parteienfinanzierung ist in Österreich nach wie vor nicht neu geregelt.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien - Die von SPÖ und ÖVP in der Vorwoche angekündigten Verhandlungen über eine Neuregelung von Parteienfinanzierung und Korruptionsbekämpfung lassen auf sich warten. Wie der APA in den Parlamentsklubs bestätigt wurde, gibt es noch keinen Verhandlungstermin mit der Opposition. Grund dafür: Die Koalition will sich zuerst intern einigen, mit welchem Modell sie den Oppositionsparteien gegenübertreten will. Dabei liegt bereits seit Oktober 2010 ein Papier mit weitgehend abgestimmten Positionen vor, das von SPÖ und ÖVP aber nicht umgesetzt wurde.

Die Korruptions-Enthüllungen in Österreich bleiben auch auf EU-Ebene nicht unbemerkt. EU-Justizkommissarin Viviane Reding fordert nun die heimische Politik zum Handeln auf: "Tiefgreifende Reformen in Österreich drängen sich auf", sagte sie der "Wiener Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Die Zeit ist wohl reif für eine nationale Debatte darüber, wie man für mehr Transparenz sorgen kann. Dies ist unerlässlich." Korruptionsfälle seien für Demokratien "erschütternd", warnte Reding.

Faymann will Tempo erhöhen

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) gibt sich jetzt ungeduldig, was die Neuregelung der Parteienfinanzierung betrifft. Man solle "ruhig ein bisschen das Tempo erhöhen", sagte er am Dienstag nach dem Ministerrat in Richtung Parlament. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) zeigte sich geduldiger, schließlich sollten alle fünf Parteien dazu stehen. Die Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Karlheinz Kopf, bestätigten weitere Gespräche noch diese Woche.

Einigung gibt es seit Oktober 2010

Die fünf Parlamentsparteien haben sich in den vom Februar bis Oktober 2010 gelaufenen Verhandlungen bereits auf Eckpunkte einer Reform der Parteienfinanzierung geeinigt. Verhandlungsführer waren die Bundesgeschäftsführer bzw. Generalsekretäre der fünf Parlamentsparteien. Das der APA vorliegende "Ergebnisprotokoll" vom 20. Oktober 2010 enthält die Kernpunkte der damals vereinbarten Neuregelung:

  • Demnach sollen Parteispenden über 7.000 Euro innerhalb eines Monats via Rechnungshof offengelegt werden - und zwar nicht nur Geld- und Sachspenden, sondern auch Kostenübernahmen, Leihpersonal sowie Mieten und Kredite, die der Partei unter Marktpreis angeboten werden.
  • Gelten sollen die Regeln sowohl für die Bundes- als auch die Landesparteien sowie für Teilorganisationen, Mandatare und Regierungsmitglieder (nicht aber für den Parteien nahestehende Vereine).
  • Verboten sein sollten demnach anonyme Spenden über 7.000 Euro sowie die "Stückelung" von Spenden, um diese Grenze zu umgehen. Für öffentliche Unternehmen sollen Parteispenden überhaupt untersagt werden, ebenso für Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben oder sich darum bewerben.
  • Wenn Parteien gegen die Meldepflicht verstoßen oder verbotene Spenden annehmen, soll ihnen die staatliche Parteienfinanzierung gekürzt werden - und zwar um den dreifachen Betrag der betreffenden Spende.

Nicht geklärt wurde in den Verhandlungen, ob auch Spenden aus dem Ausland generell verboten werden (SPÖ, ÖVP und Grüne waren dafür). Auch die Details des Stückelungs-Verbots sind damals offen geblieben. Ein Vorschlag der Grünen, Regierungswerbung acht Monate vor Wahlen zu verbieten und gleichzeitig die staatliche Presseförderung zu erhöhen, wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt (FPÖ und BZÖ begrüßten den Vorschlag, zeigten sich in Sachen Presseförderung aber skeptisch).

Gemäß der im Oktober 2010 zwischen den Parteisekretären getroffenen Vereinbarung sollten die Verhandlungen "ab sofort" im Parlament fortgesetzt werden. Eine Umsetzung der Einigung vom Oktober 2010 kam allerdings bis heute nicht zustande.

FPÖ für Mandatsverlust bei Gesetzesverletzungen

Der stellvertretende Grünen-Klubchef Werner Kogler hat bereits angekündigt, am Rande der Nationalrats-Sondersitzung am Donnerstag eine Besprechung über den weiteren Verhandlungsfahrplan einzuberufen. FPÖ-Verhandler Generalsekretär Herbert Kickl vermutet, dass es der Koalition darum geht, ihre eigenen Vorfeldorganisationen von den Transparenzbestimmungen auszunehmen und vor der Neuregelung noch einmal die Kassen für den Wahlkampf zu füllen.

Der FPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Walter Rosenkranz, verlangt, dass Gesetzesverletzungen zu einem Mandatsverlust führen. Die FPÖ fordert weiters, dass bei einer Neuregelung der Parteienfinanzierung der Begriff der "Partei" ausgeweitet wird und auch Vorfeldorganisationen, nahestehende Vereine (ob Sport-, Sozial- oder Autofahrervereine) und Parteiwirtschaftsbetriebe wie etwa Medienhäuser erfasst werden.

SPÖ und ÖVP streben vor Gesprächen jedenfalls noch eine koalitionsinterne Einigung über das weitere Vorgehen an. Im SPÖ-Klub hieß es dazu, mit der Opposition könne erst verhandelt werden, wenn SPÖ und ÖVP diesbezüglich einig seien. Einen Gesprächstermin zwischen den Koalitionsparteien soll es demnach noch diese Woche geben.

Fiedler will "Ausreden" nicht gelten lassen

Der Beiratspräsident von Transparency International Österreich, Franz Fiedler, fordert die Einbeziehung von Landesparteien und Vorfeldorganisationen in die Neuregelung der Parteispenden. "Ausreden" der Betroffenen will er nicht gelten lassen. Unerlässlich ist für Fiedler auch, dass eine unabhängige Kontrollstelle - etwa der Rechnungshof - Einblick in die Finanzen der Parteien und ihrer Spender erhält. "Anders wird das nicht machbar sein", sagt Fiedler im Gespräch mit der APA. Die von den Grünen geforderten Haftstrafen für illegale Parteienfinanzierung lehnt er ab.

Mandatsverlust: Verfassungsrechtler skeptisch

Die Verfassungsrechtler Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk und der Strafrechtsexperte Helmut Fuchs stehen Rosenkranz' Vorschlag, wonach Gesetzesverletzungen zu einem Mandatsverlust führen sollen, skeptisch gegenüber. Einig sind sich Mayer und Funk jedoch über die Notwendigkeit von Reformen - insbesondere zur Offenlegung von Parteispenden. Gelten sollten die Regeln sowohl für die Bundes- als auch die Landesparteien, wie die Experten zur APA sagten. Verfassungsrechtliche Hürden dafür sehen sie nicht. Funk: "Ich habe Zweifel, ob der Weg über das Strafrecht der richtige Weg ist." (APA)