Wien - Nur einen geringfügigen Lenkungseffekt erwartet sich die Regierung von der neuen Kündigungsabgabe in Höhe von 110 Euro pro Kopf. Das kurzfristige Parken von Mitarbeitern beim AMS, etwa durch Leiharbeitsfirmen, werde aber zum Teil unwirtschaftlich bzw. zumindest weniger attraktiv, heißt es in dem nun fertigen Gesetzesentwurf. Das Sozialministerium rechnet damit, dass zumindest sechs Prozent der Beschäftigungsverhältnisse um sieben Tage länger bestehen.

Insgesamt geht man aber davon aus, dass die Zahl der Kündigungen auch in den nächsten Jahren um durchschnittlich drei Prozent steigen wird so kommt man auf die prognostizierten Einnahmen von knapp 50 Millionen Euro.

Im Vorjahr wurden rund 425.000 Beschäftigungsverhältnisse durch den Arbeitgeber oder im Einvernehmen beendet. In diesen Fällen kommt die Strafgebühr zum Tragen. Es gibt aber auch Ausnahmen: So fällt keine Gebühr an, wenn ein Dienstverhältnis kürzer als zwei Monate dauert (beispielsweise Praktika). Auch Lehrstellen sind ausgenommen.

Bei freien Dienstnehmern liefert das Gesetz einen gewissen Anreiz, den Mitarbeiter für die Vertragsauflösung verantwortlich zu machen. Der Arbeitgeber kann sich die 110 Euro nämlich sparen, wenn der Dienstnehmer einen wichtigen Grund gesetzt hat, der den Dienstgeber veranlasst hat, das freie Dienstverhältnis vorzeitig aufzulösen.

Keine Strafe bei Tod

Bei Selbstkündigung durch den Mitarbeiter, Jobwechsel innerhalb eines Konzerns oder dem Tod eines Bediensteten muss die Auflösungsabgabe ebenfalls nicht bezahlt werden detto, wenn das Regelpensionsalter bereits erreicht wurde. Sehr wohl kommt sie aber bei traditionell konjunkturabhängigen Branchen etwa dem Bau oder dem Tourismus zur Anwendung. Darüber haben sich Arbeitgebervertreter dieser Wirtschaftszweige bereits beklagt. Auf ihre Wünsche wurde aber zumindest im ersten Entwurf nicht Rücksicht genommen. (go, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.2.2012)