Wien - Die am Mittwoch veröffentlichten Rechtsgutachten zum Kauf der Eurofighter zeigen, dass nur die Einsetzung eines niedrigen Preises erlaubt, die Eurofighter in geringerer Stückzahl zu kaufen als ursprünglich vereinbart. Bedeutsam ist das deshalb, weil Gripen-Anbieter Saab bis vor etwa einem Jahr als Favorit gegolten hatte und von vielen Angehörigen des Verteidigungsministeriums bevorzugt worden war.

Am 2. Juli des Vorjahres hatte sich die Regierung - für viele überraschend - entschlossen, den Eurofighter zu bevorzugen. Und dann im August, ausschreibungswidrig, die Zahl der Flugzeuge von 24 auf 18 reduziert. Josef Aicher vom Institut für Handels-und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Michael Holoubek vom Institut für Verfassungs-und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sind nun in ihren Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Reduzierung grundsätzlich zulässig sei. Was die Gegner des Eurofighter-Anbieters EADS nach wie vor in Zweifel ziehen.

Die Gutachter haben allerdings das "Restrisiko Reihungssturz" angedeutet: Die Verringerung der Stückzahl bewirkt üblicherweise, dass die einzelnen Flugzeuge teurer werden - weil die fixen Systemkosten auf weniger fliegendes Material aufgeteilt werden müssten. Da könnte sich aber ergeben, dass die Flugzeuge von Saab deutlich besser abschneiden.

Mit Zahlen jongliert

Deshalb hat die Regierung bei einer Pressekonferenz am 16. Mai und bei der Anfragebeantwortung am Dienstag dieser Woche so großen Wert auf die Feststellung gelegt, dass der Stückpreis sogar gesunken sei. Für 24 Flieger hatte die Regierung im letzten Juli 1,791 Milliarden Euro gerechnet, nunmehr sind es 1,132 - wobei aber zu diesem Preis System-und Finanzierungskosten hinzugerechnet werden müssen. Damit kostet das ganze Paket 1,969 Milliarden Euro, was die Opposition als "Jonglieren mit Zahlen" kritisiert.

Die Gutachten, die von Verteidigungsminister Günther Platter eingeholt wurden, fordern ebenfalls vor allem Transparenz. Mögliche Preiserhöhungen im Zuge der Reduzierung der Stückzahl hätten eine "vertiefte Prüfung" erforderlich gemacht: "In dieser muss der Auftraggeber sicherstellen, dass tatsächlich nur jene Preiserhöhung stattfindet, die auf den fehlenden Mengenvorteil zurückzuführen ist." Diese Differenz müsse sich dabei schon aus dem Angebot der EADS "kalkulatorisch ergeben" und mit einer "fiktiven Berechnung des Angebots des Mitbieters Saab" verglichen werden. Dabei dürfe es zu keinem Bietersturz, also einer Besserbewertung des Angebots für den Gripen kommen.

Gutachter Aicher argumentiert, dass es problematisch wäre, Saab die Gelegenheit für ein neues Angebot zu geben. Formal könnte damit Gleichbehandlung geschaffen werden, letztlich bestehe aber die Gefahr einer Benachteiligung von EADS. Denn der Wettbewerb sei "nachhaltig gestört", weil die ursprünglichen Preise nun bekannt seien. (cs, APA/DER STANDARD, Printausgabe, 12.6.2003)