Salzburg - Die Vorgangsweise war ungewöhnlich. Anfang dieser Woche teilte der Leiter der Personalabteilung des Landes Salzburg in einer Aussendung mit, dass das Land einen Landesbeamten aus disziplinären Gründen entlassen hatte. Ungewöhnlich ist nicht nur, dass diese Mitteilung via Aussendung den Medien zugegangen war, ungewöhnlich ist vor allem die Namensnennung des Gekündigten: Dietmar Schmittner.

Der mit Umweltverfahren befasste Jurist ist in Salzburg freilich kein Unbekannter, und das Disziplinarverfahren gegen ihn war im Dezember bereits Gegenstand einer Debatte im Landtag. Schmittner war in den 90er-Jahren politischer Sekretär im Regierungsbüro von FP-Chef Karl Schnell, damals noch in der Landesregierung. Kurzzeitig war der heute 49-Jährige auch FP-Landesparteisekretär.

Und: Schnells "Mann fürs Grobe" (Schmittner 1994 im Salzburger Fenster über Schmittner) stand wiederholt im Zentrum von Skandalen. Einmal ging es um irrwitzig hohe Überstundenabrechnungen als Regierungssekretär, ein anderes Mal wurde er für die Rechtsberatung diverser Gemeinden mit einer hohen Geldpönale wegen nichtgemeldeter Nebenbeschäftigungen bestraft. Auf Betreiben der Rechtsanwaltskammer wurde er dafür auch wegen "Übertretung der Rechtsanwaltsordnung" verurteilt.

Die aktuellen Vorwürfe der Disziplinarbehörde gegen den FP-Mann, die zu seiner Entlassung geführt haben, sind gravierend. So soll Schmittner "in zumindest sieben verschiedenen Verfahren", obschon er diese leitete, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt Eingaben für die Antragsteller formuliert haben. Über die er als Vertreter der Behörde dann wieder zu entscheiden hatte. Neben dem "verdeckten Zusammenwirken mit einem Rechtsanwalt" soll er zudem in "zumindest 29 Fällen" für Bürger "entgegen der Weisung seines Dienstvorgesetzten" eine "behördliche Eingabe konzipiert" haben.

Beweise für die Vorwürfe seien nach der Suspendierung Schmittners im Herbst in seinem Büro gefunden worden, heißt es vonseiten des Landes. Damals wurde der Jurist des Hauses verwiesen und sein Büro versiegelt.

Schmittner selbst sieht sich im Standard-Gespräch von Personalressortchef Landesrat Sepp Eisl (VP) politisch verfolgt. Er verweist darauf, dass die von der Disziplinarbehörde angeführten Verfahren von den Höchstgerichten geprüft worden seien. Auch die Untersuchungen gegen ihn nach einer Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft seien wieder eingestellt worden.

Es wäre auch nie der Vorwurf erhoben worden, er habe Geld für seine Tätigkeiten erhalten, versichert Schmittner. Amtsinterne Replik: Eine Öffnung seiner Konten sei im Rahmen eines Disziplinarverfahrens nicht möglich. Dies könne nur die Staatsanwaltschaft veranlassen, der man den Akt nach Ende des Verfahrens wieder übermitteln werde. Der Entlassungsbescheid ist aber noch nicht rechtskräftig. Schmittner will Berufung einlegen.

Dass Schmittners nicht rechtskräftiger Rausschmiss an die Öffentlichkeit gegangen ist, empört die Gewerkschaft: Dieser Schritt sei durch das Beamtengesetz untersagt, denn "damit erfolgt eine Vorverurteilung des Bediensteten in der Öffentlichkeit durch den Dienstgeber", heißt es in einer Stellungnahme der Sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) im Land.

"Wie bei der Gestapo"

Während die FSG den Freiheitlichen ausdrücklich nur in der Frage der Veröffentlichung der Disziplinarmaßnahme unterstützt, steht FP-Chef Schnell voll zu seinem Exsekretär. Als in der Landtagssitzung im Dezember 2011 auf Antrag der FP über das Verfahren gegen Schmittner diskutiert wurde, sagte Schnell, dass die Beteiligten, "wie bei der Gestapo, auf die Polizeibehörde geschleppt werden."

Widersprochen hat Schnell in der Debatte übrigens niemand. Die Mandatare der anderen drei Fraktionen dürften sich an die freiheitliche Vergleichswelt bereits gewöhnt haben. (Thomas Neuhold, DER STANDARD, Printausgabe, 17.2.2012)