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Grafik: Archiv

Die große Razzia gegen die Betreiber des Streaming-Portals kino.to und die damit einhergehende Abschaltung des Services ist mittlerweile bereits ein dreiviertel Jahr her, die juristischen Nachwehen sind damit aber längst nicht abgehandelt. Wie heise online berichtet, überlegt die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun ganz offen, gegen einzelne NutzerInnen des Services vorzugehen.

Hosting

Konkret geht es um jene UserInnen, die sich einen Premium-Account für einzelne der von kino.to genutzten One-Click-Hoster zugelegt haben. Diese sollen zum Teil von den kino.to-MacherInnen selbst betrieben worden sein. Um einen unbegrenzten und werbefreien Zugang zu allen Inhalten erhalten, mussten die UserInnen einen solchen Premium-Account erwerben, die Zahlung wickelte man meist per Paypal ab.

Prüfung

Die Generalstaatsanwaltschaft betont nun, dass man mittlerweile zahlreiche NutzerInnen ausmachen konnte, dabei auch Einsicht darin habe, was diese wann betrachtet haben. Aufgrund dieser Erkenntnisse - also wegen des reinen Konsums - wolle man allerdings nicht aktiv werden, hier sehe man kein rechtliches Problem. Allerdings werde man sich näher anschauen, ob die Paypal-Zahlungen nicht als eine finanzielle Unterstützung gewerblicher Urheberrechtsverletzungen zu werten seien. (red, derStandard.at, 14.02.12)