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Neben Sport werden im neuen Gesetz auch Musik und Kunst als "sinnvolle Freizeitgestaltung" am Nachmittag genannt.

Foto: ap/Metthews

Wien  - Die Pädagogische Hochschule (PH) Baden hat im Jänner den Auftakt gemacht, mit dem beginnenden Sommersemester starten an vier weiteren PH Lehrgänge zum "akademischen Freizeitpädagogen". Mit kommendem Wintersemester sollen neun bis zehn PH die Ausbildung anbieten. Die neue Berufsgruppe wurde von der Regierung geschaffen, um trotz Lehrermangels den Personalbedarf beim Ausbau der schulischen Tagesbetreuung decken zu können.

Matura keine Voraussetzung

Interessierte ab 18 Jahren - Matura ist keine Zugangsvoraussetzung - können künftig aus Lehrgängen an den PH Wien und Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und an der PH für Agrar- und Umweltpädagogik in Wien wählen. Im Semester darauf sollen die PH Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg sowie die Kirchliche PH Linz dazukommen, während das Angebot an der Agrar-PH wegfällt und an der PH Oberösterreich nur bei Bedarf weitergeführt wird.

Zwei Semester Ausbildung

Der Kurs umfasst 60 ECTS, was dem Arbeitspensum von zwei Semestern entspricht. Allerdings kann die Dauer durch Anrechnung bestehender Ausbildungen verkürzt werden. Voraussetzung für die Lehrgänge ist eine erfolgreich absolvierte berufliche oder außerberufliche Vorbildung. Als "öffentlich-rechtliches Qualifizierungsangebot" ist der Lehrgang kostenlos.

Das Gehalt für Freizeitpädagogen soll an Bundesschulen dem "Erzieher-Gehalt" von Hortpädagogen entsprechen. Dieses unterscheidet sich allerdings je nach Land, in Wien liegt das Einkommen am Anfang etwa bei rund 1.900 Euro brutto - allerdings geht man im Ministerium davon aus, dass Freizeitpädagogen nur an größeren Schulen einen Vollzeitposten finden werden. An Landesschulen legt die Gemeinde als Schulerhalter das Gehalt fest.

"Verschiedene Arten der Freizeitgestaltung"

Der österreichweite Bedarf an Freizeitpädagogen kann im Unterrichtsministerium nicht beziffert werden, da die Planungshoheit bei Ländern und Gemeinden liegt. Diese können selbst entscheiden, ob sie im Freizeitteil der Tagesbetreuung Freizeitpädagogen oder aber Lehrer, Hortpädagogen und Erzieher einsetzen. Im Gegensatz zu den bereits existierenden Erziehern ist ein Freizeitpädagoge laut Gesetz nur für "verschiedene Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch usw.)" zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben erledigen, können weiterhin nur Erzieher oder Lehrer bzw. für das Wiederholen von Lernstoff ausschließlich Lehrer eingesetzt werden. (APA)