Innsbruck - Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Innsbruck hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlung wegen Diskriminierung der Rektorsanwärterin Margarethe Hochleitner bei der Wahl im Jahr 2009 durch den Uni-Rat abgewiesen. Dies teilte die Uni Samstagabend in einer Aussendung mit. Die Kommission halte in ihrem Bericht fest, dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gekommen sei. Der amtierende Rektor Herbert Lochs war Hochleitner damals vorgezogen worden.

Der Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) eingeschaltet wurde, und diese eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes gegeben sah. Danach war die Schiedskommission mit einer abermaligen Prüfung beauftragt worden. (APA)