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Der österreichische Handballer Vytautas Ziura (rechts) setzt zum großen Wurf an. Ein solcher ist nun der Europäischen Union im Kampf gegen Finanzspekulationen gelungen.

Foto: AP/Joensson

Brüssel/Wien - Jetzt ist es fix: Der Derivatehandel wird reguliert. Darauf haben sich die EU-Staaten und das Europäische Parlament geeinigt. Die Verordnung zu Derivaten sieht vor, dass außerhalb von Börsen abgeschlossene Termingeschäfte künftig über eine zentrale Clearingstelle abgewickelt werden müssen. Zudem wird es künftig eine Meldepflicht für Kurswetten auf Aktien, Anleihen oder Rohstoffe geben.

Die EU hat mit dieser Einigung einen wichtigen Beschluss als Folge der Finanzkrise geschafft und will damit Spekulanten besser unter Kontrolle bringen. Der - bisher unregulierte - Derivatehandel wird weltweit auf 700 Billionen Dollar (530 Billionen Euro) geschätzt. Mehr als 80 Prozent der Deals werden zwischen zwei Investoren ohne Zwischenschaltung von Börsen oder anderen Parteien abgeschlossen.

Die mangelnde Transparenz dieser Geschäfte war eine wesentliche Ursache der Finanzkrise, die mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 ausgebrochen war. Die Clearingstellen besichern Käufer und Verkäufer von Derivaten und treten im Fall einer Insolvenz eines Handelspartners in das Geschäft ein.

Keine Gefahr für Private

Gelten wird die Derivate-Richtlinie in erster Linie für Finanzorganisationen. Unternehmen, die beispielsweise Kurse oder Preise über solche Deals absichern, werden erst ab einer bestimmten Größenordnung über die Clearingstelle abwickeln müssen.

Von den Neuerungen nicht betroffen sind Privatanleger, die beispielsweise Zertifikate kaufen oder verkaufen. Diese Papiere gelten zwar als Derivate, weil ihr Preis von der Entwicklung anderer Wertpapiere abhängt. Die Zertifikate selbst werden aber wie Wertpapiere behandelt und stellen keine Option dar. Die dahinterliegenden Optionsgeschäfte, die der Emittent durchführt, werden in Österreich bereits jetzt über die Clearingstelle CCPA abgewickelt. Hinter der CCPA stehen die Wiener Börse und die Oesterreichische Kontrollbank.

Im März soll das Gesetz vom Europäischen Parlament verabschiedet und muss dann noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden. Ende des Jahres könnte es in Kraft treten. (Bettina Pfluger, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 11./12.2012)