Auf den mündlichen folgt nun ein schriftlicher Freispruch.

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Neun Monate nach den mündlichen Freisprüchen im Wiener Neustädter Tierschützerprozess liegt das schriftliche Urteil nun vor. Einzelrichterin Sonja Arleth hat ihr mündliches Urteil auf 385 Seiten schriftlich begründet. Nun muss der Staatsanwalt entscheiden, ob er ein Rechtsmittel ergreift.

Die Freisprüche waren laut Arleth "teilweise in dubio pro reo zu fällen", also im Zweifel für die Angeklagten. Die 13 Beschuldigten waren am 2. Mai 2011 am Landesgericht Wiener Neustadt in allen Punkten freigesprochen worden. (mas, derStandard.at, 8.2.2012)