EU-Vorgabe
Die mobile Rufnummernmitnahme sollte laut EU-Vorgabe in allen EU-Ländern ab 25. Juli möglich sein. Da die Rufnummernmitnahme erst im neuen Telekomgesetz rechtlich verankert sein wird, das frühestens per Ende Juli beschlossen wird, und sich die österreichischen Telekombetreiber bis dato noch nicht auf die Art der Umsetzung dieser Vorgabe geeinigt haben, wird sich die Umsetzung in Österreich über den Juli hinaus verzögern.
Die Mobilkom hat sich heute dagegen ausgesprochen, dass Kunden sich im Zuge der Rufnummernportierung beim neuen Betreiber an- und gleichzeitig beim bisherigen abmelden können: "Nur der bisherige Betreiber kann seinen Kunden korrekt über allfällige Restlaufzeiten seines Vertrages, offene Forderungen oder über den Zwischenstand von Guthaben informieren. Wird dem bisherigen Betreiber diese Möglichkeit genommen, so fällt ein Teil der Konsumenten um Vorteile um, ein anderer könnte in eine Schuldenfalle tappen, da er unerwünscht parallel Verträge abgeschlossen hat", so die Mobilkom. Mit einem eindeutigen Ab- und Anmelde-Prozedere in zwei Stufen könnten viele Probleme vermieden werden.
Tarifansage vor jedem Gespräch favorisiert