Frage: Welche Ansprüche hat der Passagier gegenüber Malev?

Antwort: Reisende haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder sie am Ende vielleicht gar kein Geld zurückbekommen.

Frage: Gibt es Recht auf Entschädigung?

Antwort: Nein.

Frage: Muss Malev einen Ersatzflug zahlen?

Antwort: Nach der EU-Verordnung müsste sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern. Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat. Zwar nehmen meist andere Airlines gestrandete Malev-Passagiere mit, insbesondere innerhalb der Oneworld-Allianz, zu der auch Malev gehört - ein Anspruch darauf gibt es nicht.

Frage: Gibt es Geld für andere entstandene Kosten?

Antwort: Das ist unwahrscheinlich. Üblicherweise bekommt man keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind. Die Airline hafte nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die direkt aus der Nichterbringung dieser Leistung entstehen. Das könnten zum Beispiel die Parkhausgebühren am Flughafen sein. (dpa, cr, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4./5.2.2012)