Den Haag - Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug. Italien müsse auf gesetzgeberische oder andere Weise sicherstellen, dass dies nicht geschehen könne.

Berlin hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Konkret ging es um Klagen in Italien, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung in dem Land begangene Taten betrafen und auf Entschädigungsurteile gegen die Bundesrepublik abzielten. Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen Klagen vor den Gerichten eines Staats gegen einen anderen Staat erheben dürfen.

Der italienische Kassationsgerichtshof hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers der Wehrmacht im toskanischen Civitella im Juni 1944 mit mehr als 200 getöteten Zivilisten entschädigen müsse. Deutschland argumentierte, dass diese und ähnliche Gerichtsentscheidungen gegen die Staatenimmunität verstoßen, die als ein Grundsatz des Völkerrechts gilt. Privatpersonen dürften demnach keine Klagen vor den Gerichten eines Staates gegen einen anderen Staat erheben.

Auch Griechenland war in den Prozess involviert, weil sich griechische Überlebende wegen Naziverbrechen an italienische Gerichte gewandt hatten. Die Angehörigen von Opfern eines SS-Massakers im Juni 1944 im zentralgriechischen Dorf Distomo bekamen von der italienischen Justiz das Recht zugesprochen, ihre Ansprüche in Italien vollstrecken zu lassen.

Hintergrund: Entschädigung ausländischer Nazi-Opfer

Ausländische Opfer des Nazi-Regimes mussten nach dem Zweiten Weltkrieg lange auf eine politische Einigung über Entschädigungszahlungen warten. Erste sogenannte Globalabkommen mit europäischen Staaten wurden zwischen 1959 und 1964 geschlossen. Die Bundesrepublik stellte Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden und der Schweiz insgesamt 977 Millionen D-Mark (500 Mio. Euro) zur Verfügung. Diese sollten das Geld an die Geschädigten verteilen.

Das Abkommen mit Italien wurde am 2. Juni 1961 unterzeichnet. Der Vertrag über eine Zahlung von 40 Millionen D-Mark trat im Juli 1963 in Kraft. Rom sollte das Geld an Italiener verteilen, die "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen" betroffen waren und "Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten" hatten. Hinterbliebene von Opfern sollten auch bedacht werden.

Ungeachtet der Verträge sprachen italienische Gerichte klagenden Nazi-Opfern auch individuell Schadenersatz durch Deutschland zu. Zu den Klägern gehörten auch Nachfahren der 207 Italiener, die 1944 in dem toskanischen Ort Civitella von deutsche Soldaten als Vergeltung für Partisanenangriffe ermordet worden waren. Wegen Beteiligung an dem Massaker wurde der ehemalige deutsche Unteroffizier Max Josef Milde 2006 von einem Militärgericht in La Spezia zu lebenslanger Haft und Wiedergutmachung verurteilt; Deutschland liefert Deutsche aber nicht ins Ausland aus. (APA)