Im Jahr 2001 war die monatliche Steigerung bei durchschnittlich 726 Personen gelegen, 2002 schon bei 1.119. Dieser Anstieg setzte sich praktisch in gleicher Höhe auch in den ersten Monaten des heurigen Jahres fort, sodass Ende 2003 mit rund 37.000 AltersteilzeitbezieherInnen zu rechnen ist.
Kosten explodieren
Im Jahr 2000 hatte die Altersteilzeit noch lediglich 6,26 Millionen Euro gekostet, 2001 schnellten die Ausgaben auf 69,4 Millionen Euro hinauf und im Vorjahr waren es bereits 230,3 Millionen Euro (3,15 Milliarden Schilling). Von 2003 bis Ende 2009 wird mit Gesamtkosten von 1.301 Millionen Euro (rund 17,91 Milliarden Schilling) gerechnet.
Das derzeitige Modell der Altersteilzeit läuft vorläufig bis Ende 2003. Nach den Regierungsplänen für die Pensionsreform wird man die Altersteilzeit danach nur noch fünf Jahre statt derzeit maximal sechseinhalb Jahre in Anspruch nehmen können.
Modell läuft bis Ende 2003
Das bis Ende 2003 laufende Modell der Altersteilzeit sieht vor, dass Frauen ab dem 50. und Männer ab dem 55. Lebensjahr eine Reduktion ihrer Arbeitszeit bis auf 40 Prozent vereinbaren können. In diesem Fall wird der Lohn zwar ebenfalls auf bis zu 40 Prozent reduziert, allerdings gibt es bis zum Gang in die Frühpension vom AMS die Hälfte der Differenz auf den bis dahin bezahlten Lohn zusätzlich ausbezahlt. Bei 40 Prozent Arbeit käme man dann auf maximal 70 Prozent des ursprünglichen Gehalts, bei 50 Prozent Beschäftigung auf 75 Prozent und bei 60 Prozent Arbeit auf höchstens 80 Prozent des Lohnes.
Allerdings wird die Summe von reduziertem Gehalt und AMS-Beitrag mit der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt, derzeit sind das 3.360 Euro (46.235 Schilling). Konkret bedeutet dies, dass heute bei einem Bruttogehalt von bis zu 4.480 Euro (61.647 Schilling) und einer 50-Prozent-Regelung die 75 Prozent des Ursprungsgehalts fast zur Gänze ausbezahlt werden: Die Hälfte der 4.480 Euro, 2.240, plus die Hälfte der restlichen 2.240 Euro, 1.120, vom AMS - zusammen käme der Betroffene damit auf die 3.360 Euro.
Einfe Frage des Bruttogehalts