Celle - Nach der Einstellung des Strafprozesses um das Zugunglück von Eschede hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Beschwerde der Nebenkläger abgewiesen. Der Beschluss des Lüneburger Landgerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage zu beenden, sei schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anfechtbar, teilte das OLG am Dienstag mit.

Zudem hätten die Nebenkläger, Hinterbliebene der Opfer, im Prozess Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt und diese auch genutzt. Das Landgericht hatte am 19. Mai den Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Ingenieure eingestellt.

Angeklagten trifft keine Schuld

Die Angeklagten treffe keine schwere Schuld, hatte es zur Begründung geheißen. Die Nebenkläger hatten entsetzt auf die Entscheidung reagiert. Sie wandten sich ans OLG und legten zudem Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, weil sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die Karlsruher Richter haben bisher noch nicht entschieden.

Bei dem Unglück am 3. Juni 1998 war der ICE 884 "Wilhelm Conrad Röntgen" wegen eines Radreifenbruchs entgleist. Dabei kamen 101 Menschen ums Leben, 105 wurden verletzt. (APA/dpa)