Zudem hätten die Nebenkläger, Hinterbliebene der Opfer, im Prozess Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt und diese auch genutzt. Das Landgericht hatte am 19. Mai den Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Ingenieure eingestellt.
Angeklagten trifft keine Schuld
Die Angeklagten treffe keine schwere Schuld, hatte es zur Begründung geheißen. Die Nebenkläger hatten entsetzt auf die Entscheidung reagiert. Sie wandten sich ans OLG und legten zudem Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, weil sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die Karlsruher Richter haben bisher noch nicht entschieden.