Wien - Die Bundesländer haben noch keinen Vorschlag des Justizministeriums für die Zusammenlegung von Bezirksgerichten erhalten. Verhandelt werden muss mit den Landeshauptleuten, denn sie haben ein Vetorecht, wenn Bezirksgerichts-Sprengel verändert werden. Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (V) unterstreicht zwar das nötige Einvernehmen - aber zumindest vorerst lehnte kein Land Zusammenlegungen strikt ab.

Derzeit gibt es 141 Bezirksgerichte, 31 davon mit maximal zwei und acht davon mit maximal einer Richter-Planstelle. Justizministerin Beatrix Karl (V) hat Zusammenlegungen als "Teil des Sparpakets" angekündigt, unter Berufung auf die ausgerufene Vertraulichkeit aber keine Details verraten. Derzeit feilt das Ministerium offenbar noch an einem Vorschlag, in Zusammenarbeit mit den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte. So berichtete der Mediensprecher des OLG Linz der APA von "intensiven Kontakten". Nähere Auskünfte waren aber auch von ihm nicht zu haben.

Die Idee, Kleinstgerichte zuzusperren, ist nicht neu: Dieter Böhmdorfer (F) gelang es unter Schwarz-Blau, 51 Kleinstgerichte aufzulassen, hauptsächlich in Niederösterreich, der Steiermark und Oberösterreich.

Oberösterreich hat die meisten Kleingerichte

In Oberösterreich gibt es aber immer noch die meisten Kleingerichte: 13 der 28 Standorte beschäftigten maximal zwei Richter, fünf davon einen oder weniger (Leonfelden, Mondsee, Peuerbach, Weyer, Windischgarsten). OLG-Präsident Johannes Payrhuber hat sich denn auch für eine Straffung ausgesprochen. LH Josef Pühringer (V) will sich noch nicht konkret äußern. Er betonte aber, "kein Reformblockierer" und einer modernen Gerichtsorganisation gegenüber aufgeschlossen zu sein. Wichtig sei guter Service für die Bevölkerung, "Verwaltung und Justiz müssen zu den Menschen kommen und nicht umgekehrt". Allerdings würden größere Gerichte mehr Sicherheit für die Parteien und Mitarbeiter sowie eine größere Spezialisierungsmöglichkeit bringen, räumte er ein.

Vorerst keine inhaltliche Stellungnahme gab es aus der Steiermark - wo an fünf der 22 Bezirksgerichte (Bad Radkersburg, Fürstenfeld, Irdning, Schladming, Stainz) maximal zwei Richter arbeiten. Aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (S) hieß es nur, der vom Justizministerium angekündigte Plan sei noch nicht bekannt.

Reformüberlegungen "gehören auf den Tisch"

Auch dem Burgenland (sieben BG, Jennersdorf und Oberpullendorf mit maximal zwei Planstellen) liegt noch kein Ansuchen für Schließungen vor. Wenn es komme, "werden wir uns das genau ansehen", ließ LH Hans Niessl (S) der APA ausrichten. Grundsätzlich sei man für dezentrale Strukturen wie wohnortnahe Krankenhäuser, Bezirkshauptmannschaften usw. Trotzdem sei es möglich, eine schlanke Verwaltung einzusetzen.

Auch Salzburgs LH Gabi Burgstaller (S) will sich erst äußern, wenn konkrete Vorschläge vorliegen. Sie betonte nur: "Im Vordergrund müssen die Interessen der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger liegen und damit verbunden die Frage, wie diese Interessen bestmöglich abgedeckt werden können." In Salzburg arbeiten an zwei der neun BG (Oberndorf, Tamsweg) nicht mehr als zwei Richter.

Ihm lägen derzeit keine Informationen über Veränderungen der Gerichtsorganisation vor, sagte der Vorarlberger LH Wallner. Sollte es Reformüberlegungen geben, "gehören diese auf den Tisch, dann kann darüber eine Beurteilung abgegeben werden". In Vorarlberg weisen zwei (Bezau, Montafon) der sechs BG zwei oder weniger als zwei Planstellen aus.

Kärnten als Sonderfall

Nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war Niederösterreichs LH Erwin Pröll (V). Dort wurde die Struktur unter Schwarz-Blau aber schon ziemlich bereinigt. Nur mehr drei der 32 Bezirksgerichte (Waidhofen an der Thaya, Waidhofen an der Ybbs, Zistersdorf) weisen zwei Richter-Planstellen aus. In Tirol gibt es - bei insgesamt 13 - kein einziges kleines Bezirksgericht mehr, auch in Wien sind alle 13 Bezirksgerichte größer.

Ein Sonderfall ist Kärnten: Dort sind zwar vier der elf BG klein - aber abgesehen von jenem in Hermagor sind sie zweisprachige Gerichte (Bleiburg, Eisenkappel, Ferlach), wo auf Deutsch und auf Slowenisch verhandelt werden kann. Darauf verwies auch LH Gerhard Dörfler (FPK): "Die drei Volksgruppen-Bezirksgerichte sind Tabu, weil sie im Volksgruppengesetz festgeschrieben sind." Prinzipiell sieht Dörfler "keinen Handlungsbedarf", weil Kärnten schon in den 1970er-Jahren eine Reform durchgeführt habe. (APA)