Wien - Aus dem kirchlichen Bereich kamen am Freitag Appelle. Der vorliegende Entwurf für ein neues Asylgesetz berge die "evidente Gefahr der Verletzung elementarer Menschenrechte", warnte Salzburgs Erzbischof Alois Kothgasser. Angesichts der "vielen grundlegenden Einwände" wäre der Gesetzesbeschluss in der vorliegenden Form "ein dramatischer Schritt", ergänzte Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner.

Der Entwurf soll kommenden Mittwoch den Ministerrat passieren. Bis dahin, so hieß es aus dem Büro Innenminister Ernst Strassers (ÖVP), werde man die eingelangten Stellungnahmen in den Textvorschlag eingearbeitet haben.

Für Kritik sorgte indes vor allem Strassers Eintreten für eine Auflistung "sicherer Drittstaaten" unter jenen Ländern, die Flüchtlinge vor dem Erreichen Österreichs durchreist haben: Am Donnerstag hatte der Minister in Luxemburg einen von fünf EU-Ländern unterbreiteten Vorschlag für eine Liste "sicherer Herkunftsstaaten" - sprich: von Flüchtlingsheimatländern - in diesem Sinn interpretiert.

Eine "bewusste Vermischung", wie die Grünen- Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits mutmaßte. Während Amnesty-Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt darauf hinwies, auch eine Liste "sicherer Drittstaaten" auf EU-Ebene würde Österreich "nicht das Recht verleihen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen".

Wiener Geldeinwände

Nicht verstummt ist aber auch die Kritik an der fortgesetzten Entlassung von Asylwerbern aus der Bundesbetreuung. Seit Inkrafttreten der diesbezüglichen Ministeriumsrichtlinie im Herbst 2002 habe die Stadt Wien schon 440.000 Euro für Unterbringung und Versorgung auf die Straße gesetzter Asylwerber ausgegeben, bilanziert Wiens Vizebürgermeisterin Grete Laska (SP): Eine Einigung zwischen Bund und Ländern sei "nicht in Sicht".

Die Einigung würde eine Grundversorgung von Asylwerbern ermöglichen: Eine Aufgabe, die laut OGH-Urteil grundsätzlich dem Bund zukommt. "Manche Länder überlegen jetzt, ob der vereinbarte Ausgabenschlüssel - 60 Prozent von den Ländern, 40 Prozent vom Bund - nicht abgeändert werden muss", meint dazu Barbara Derkits-Kremser aus der Wiener Magistratsabteilung 12. Zum Vorteil der Länder, meint sie.(Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 7./8./9.6.2003)