Ab 1. Juni 2003 gilt der neueste Erlass des Finanzministeriums, er schreibt den Auftragnehmern die Ablieferung der fünf Prozent Werbeabgabe vor. Bemessungsgrundlage ist dabei das kassierte Beförderungsentgelt jeder unadressierten Werbesendung, die Werbemittelverteiler sind verrechnungs- und abgabepflichtig.

Damit dürfte sich das derzeitig erhobene Gesamtaufkommen der Werbeabgaben von ca. 90 Millionen Euro heuer um vier Millionen, nächstes Jahr um bis zu acht Millionen Euro ausweiten", kalkuliert der Berufsgruppenobmann der Direct-Mail Branche im Fachverband der Wrtschaftskammer Ösrerreich, Anton Feistl.

"Dennoch- oder gerade wegen der verrückten Ausweitung drängen wir auf die ersatzlose Abschaffung der weltweit einzigartigen, generalisierten Werbesteuer" so Walter Ruttinger, Bundesobmannes des Fachverbandes Werbung und in der WKÖ, "anstatt den Gemeinden als Hauptnutzniesser der Abgabe langsam den Verzicht ab 1.1.2005 schmackhaft zu machen, sorgt man noch für zusätzliche Begehrlichkeiten!", so die Reaktion des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation. (red)