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Kinder pflügen den Schnee. Skischulen müssen allerlei Gesetzestexte durchackern, bevor sie Unterricht geben dürfen. Jedes Bundesland - außer dem Burgenland - hat sein eigenes Skischulgesetz.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Bregenz/Wien - Der heimische Skitourismus kommt langsam, aber doch in die Schwünge. Und damit auch die 15.000 Ski- und Snowboardlehrer, die hauptsächlich für österreichweit knapp 600 Skischulen arbeiten. Da die Alpenrepublik bis in die Bergspitzen föderalistisch organisiert ist, hat jedes Bundesland - mit Ausnahme des Burgenlandes - sein eigenes Skischulgesetz. Die Regelungen sind so unterschiedlich, dass ein Vergleich unmöglich sei, meint der Tiroler Wirtschaftsberater Christian Fritz, der gerade sein Handbuch zu den Schischulgesetzen (LexisNexis-Verlag) auf den Markt gebracht hat.

Im Einzelnen gibt es kurios erscheinende Regelungen, die von ständig neuen Fun-Sportideen geprägt sind: Kite-Skiing kann in Tirol beispielsweise jeder unterrichten, der sich dazu befähigt fühlt. Denn das Skischulgesetz bezieht sich ausdrücklich nur auf das Sich-Bewegen auf Geräten mithilfe menschlicher Kraft und/oder Schwerkraft. Sich auf Skiern von einem Drachen ziehen zu lassen, fällt hingegen eindeutig unter Windkraft. Und die schwebt auf der Schneepiste im rechtsfreien Raum.

Skibobs nicht gleich bewertet

Kniffliger sind da schon Wasserskier: Ändert sich der Aggregatzustand der Unterlage von flüssig auf fest, wird die Fortbewegung zu einer Art des Skilaufens und - theoretisch - ein Fall für die Skischule.

Für alles, was Kufen hat, kann man nirgendwo einen Skilehrer engagieren. Skibobs wiederum werden nicht überall gleich bewertet. Für Salzburg entschied der Verfassungsgerichtshof, dass der Bob, obwohl auf Skiern montiert, nicht in den Zuständigkeitsbereich von Skischulen fällt. Für Tirol wurde das Höchstgericht noch nicht bemüht, doch Christian Fritz geht davon aus, dass in seiner Heimat der im Skischulgesetz sehr weit gefasste Passus "Bewegung im Schnee" greift und Skischulen auch Skibobfahren anbieten dürfen.

Gibt es keine Winterlandschaft, können Skilehrer nicht einfach auf Bretteln ohne Schnee umsteigen: beim Matten-Skispringen oder Gras-Skilaufen endet die Kompetenz einer Skischule.

Lehrer gegen Schulen

In der Regel funktioniert die Symbiose von Skilehrern und Skischulen, doch immer mehr Lehrer drängen darauf, selbstständig zu werden. Was derzeit aber nur in Wien und seit Oktober auch in Tirol möglich ist, wie die Interessengemeinschaft staatlich geprüfter Skilehrer bedauert.

In den anderen Bundesländern scheitert der Versuch, eine EinPersonen-Skischule aufzubauen, an den Rahmenbedingungen. So sind etwa ein Büro und, was in vielen Skigebieten noch schwieriger ist, ein eigener Sammelraum für die Schüler vorgeschrieben. In Kärnten muss darüber hinaus jede Skischule eine eigene Toilette anbieten - für Einzelunternehmer, die jeweils nur einen Kunden betreuen, ein Ding der Unmöglichkeit.

Zunehmend Sorge bereitet Skilehrern außerdem die illegale Konkurrenz aus dem Ausland. Vor allem Gruppenreisen, die den Vorfahrer schon dabei haben, werden nicht gern gesehen. Um in Österreich tätig zu werden, muss ein ausländischer Skilehrer eine Skischulkonzession in seiner Heimat nachweisen. Immer öfter ist das aber nicht der Fall. Gebraucht werden hingegen ausländische Skilehrer, die die Ausbildung des heimischen Berufsskilehrerverbandes absolvieren und Gäste aus dem Ausland betreuen. In Salzburg kommt rund ein Viertel aller Skilehrer nicht aus Österreich. (Michael Simoner, DER STANDARD-Printausgabe, 20.12.2011)