Graz - Im Fall des gewaltsamen Todes des vierjährigen Grazer Buben vom vergangenen Wochenende wurde nun nach dem Vater auch die Mutter in Gewahrsam genommen.

"Es besteht der Verdacht, dass die Frau die Kinder zu beeinflussen versucht", so der Präsident des Grazer Straflandesgerichts, Friedrich Kicker. Über die Haft entscheidet die Untersuchungsrichterin.

Vater bleibt bei der Unfallversion

Zum Stand der Einvernahmen befragt, meinte Kicker, dass "der Vater bei der Unfallversion bleibt". Demnach wäre der behinderte vierjährige Bub öfters gestürzt und hätte sich so die schlussendlich tödlichen Verletzungen zugezogen. Mittlerweile hat ein Lokalaugenschein in der Wohnung der Familie stattgefunden.

Mutter war bisher bei Kindern

Die Mutter wird voraussichtlich am Freitag ins Grazer Landesgericht überstellt. Sie hatte sich bei ihren Kindern aufgehalten, die seit Bekanntwerden des Falles in der Grazer Kinderklinik untersucht und betreut werden. Um die vier Kleinen kümmert sich nun laut Kicker das Jugendamt.

Obduktion

Der vier Jahre alte, am Down-Syndrom leidende Bub war am vergangenen Samstag mit schweren Schädelverletzungen und inneren Verletzungen ins LKH Graz eingeliefert worden und dort am Sonntag verstorben. Die vom Gericht angeordnete Obduktion hatte am Mittwoch ergeben, dass ein "gewaltsamer Tod durch Fremdeinwirkung" und kein Unfall vorliegt. (APA)