"Equality in Housing" ist ein Projekt zur Förderung der Gleichbehandlung am österreichischen Wohnungsmarkt und wird von der Volkshilfe Österreich gemeinsam mit dem Klagsverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe durchgeführt.

Foto: Volkshilfe Österreich

Projekt-Koordinator Christian Perl: "Wohnen ist eine Grundvoraussetzung für Integration und sozialen Frieden."

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"Wenn jemand Ivanović oder Illić heißt, kann es passieren, dass er in bestimmten Regionen und Gemeinden keine Wohnung bekommt. Darüber wurde über viele Jahre immer wieder berichtet", schildert Christian Perl, Koordinator des EU-Projekts "Equality in Housing", die häufig nicht eingehaltene Gleichbehandlung von Wohnungssuchenden am Immobilienmarkt. Im Rahmen des Projekts wurde der öffentliche Wohnraum dahingehend untersucht, ob und inwieweit Antidiskriminierungsnormen eingehalten werden. Fragen dazu lauteten etwa: Darf es bei der Wohnraumvergabe Höchstquoten für MigrantInnen geben, um eine gute Durchmischung zu erreichen? Oder: Wie kann eine diskriminierungsfreie Vergabe erreicht werden?

Besonders aufschlussreich dabei sind die aktuellen Ergebnisse der rechts- und sozialwissenschaftichen Studien, die im Rahmen des Projekts erarbeitet wurden und über die Rechtsvorschriften sowie die gängige Praxis bei der Vergabe von Wohnraum informieren. Die Studienergebnisse wurden Anfang der Woche im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Projekts in Wien präsentiert.

Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht

"Die sozialwissenschaftliche Studie belegt, dass bis vor wenigen Jahren der öffentliche Wohnungsmarkt für nicht-österreichische Haushalte weitgehend verschlossen war und erst durch die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften eine Öffnung erfolgte", erklärte Susanne Piffl-Pavelec, Leiterin der Abteilung für europäische Sozialpolitik und Arbeitsrecht im Sozialministerium, zu Beginn der Vortragsreihe. "Aber noch immer, und auch das ist ein Ergebnis der Studie, leben Migrantinnen und Migranten in schlechteren Wohnverhältnissen und sind mit höheren Wohnkosten konfrontiert als Österreicherinnen und Österreicher." Denn ein Großteil der zugewanderten Personen lebe in privaten und nicht in geförderten Wohnungen, obwohl gerade diese Personengruppe häufig über weniger finanzielle Mittel verfügt als ÖsterreicherInnen.

"Die Antirassismus-Richtline der EU aus dem Jahr 2000 sieht ein breites Diskriminierungsverbot aufgrund der ethnischen Herkunft beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, und damit auch beim Zugang zu Wohnraum vor", schilderte Volker Frey vom Klagsverband, dem Dachverband der Anti-Diskriminierungsvereinigungen in Österreich, den rechtlichen Rahmen bei der Wohnungsvergabe. Das Recht auf Wohnen gelte als internationales Menschenrecht, außerdem seien in Österreich alle Bürger der EU, des EWR und der Schweiz sowie anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und langfristig Aufenthaltsberechtigte (Drittstaatenangehörige ab fünf Jahren legalen Aufenthalts in Österreich) bei der Vergabe von Wohnraum gleich zu behandeln wie ÖsterreicherInnen.

Diskriminierungsverbot bei Wohnraumvergabe

Dort, wo das österreichische Fremdenrecht zwingende Regelungen schafft, müssen diese zwar eingehalten werden, "darüber hinaus aber bin ich nicht berechtigt, Unterscheidungen nach der Staatsangehörigkeit zu machen", so Rechtsexperte Frey weiter. "Das heißt, wenn ich zum Beispiel Wohnungseigentümer bin und Mietverträge abschließe, darf ich nicht sagen, ich vermiete grundsätzlich an alle Menschen, aber nicht an Schweden, Amerikaner und Japaner. Das Beispiel klingt eigenartig, war aber ein praktischer Fall in Innsbruck, mit dem sich die Gleichbehandlungskommission zu beschäftigen hatte." Bund, Länder und Gemeinden - alle müssen sich an die Antirassismus-Richtlinie halten.

Auch Florian Panthène von der Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte das gesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot, das nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Wohnraum gilt. "Die Hauptzahl unserer Fälle sind Hausverwaltungen oder private Vermieter, die sagen, wir wollen nicht an Ausländer vermieten, zum Beispiel mit der Begründung, dass die Hausgemeinschaft keine Ausländer als Nachbarn haben will. Das ist eine unmittelbare Diskriminierung, die nicht rechtfertigbar wäre und entsprechende Rechtsfolgen nach sich ziehen würde." Zusätzlich zu der so genannten unmittelbaren Diskriminierung sehe das Gleichbehandlungsgesetz aber eben auch ein Verbot der mittelbaren Diskriminierung vor, das betreffe Regelungen, die sich nachteilig auf eine bestimmte Gruppe von Menschen auswirken und weder sachlich gerechtfertigt noch erforderlich sind. Dazu gehören Sprach- oder Staatsbürgerschaftsregelungen.

Mindestquoten erlaubt, Höchstquoten nicht

"Die Sprachkenntnisse dürfen von den Aufenthaltsbehörden nachgeprüft werden, nicht aber von einer einzelnen Gemeinde oder Genossenschaft. Deshalb ist nach unserer Sicht die Regelung im neuen seit 1. November geltenden Kärntner Wohnbauförderungsgesetz, die besagt, dass Sprachkenntnisse in Kärnten vor der Wohnbauförderung noch extra geprüft werden, diskriminierend", ergänzte Frey. Denn warum sollten Personen, die schon einmal ihre Sprachkenntnisse nachgewiesen haben, das noch einmal tun? "Das ist eine reine Schikane aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit."

Im Gegensatz zur Exklusion sind Fördermaßnahmen laut der Antirassismus-Richtlinie erlaubt, wenn etwa festgestellt wird, dass es in einem Bereich aufgrund ethnischer Merkmale zu Benachteiligungen kommt. Mindestquoten wären demnach zulässig, gefunden habe Frey solche bei seinen Recherchen aber nirgends. Höchstquoten jedoch, die regeln, dass in einer Hausgemeinschaft maximal 20 Prozent Drittstaatsangehörige oder Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache einziehen dürfen, um die soziale und kulturelle Durchmischung zu gewährleisten, sind eindeutig verbotene Kriterien. Konkret bedeutet das für MigrantInnen in Österreich, dass sie wegen Diskriminierung auf Schadenersatz klagen können, sollten sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von privaten Wohnungen, Gemeindewohnungen oder Wohnbauförderung ausgeschlossen werden.

Transparenz und Leistbarkeit

Ebenfalls im Fokus der aktuellen Studie zur Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt ist das Thema der mangelnden Transparenz, die es Wohnungssuchenden oft erschwert, an alle notwendigen Informationen heranzukommen. Denn Verweise auf Gesetze oder Hinweise wie "Berechtigt sind Österreichern gleichgestellte Personen" sind häufig nicht verständlich und können Auslöser für Willkür seitens der Wohnungsvergabestellen sein. Heinz Schoibl von der Helix Forschungsberatung, verantwortlich für den sozialwissenschaftlichen Teil der Studie, zeigte sich überdies besorgt über die Leistbarkeit: "In Österreich leben 40 Prozent der Migrations-Haushalte im Überbelag, im Vergleich dazu nur 9 Prozent der österreichischen Haushalte. Das sagt auch etwas über die Situation der Wohnungsvergabe in Österreich aus, wir haben in der Versorgung von wirklich leistbaren Wohnungen für Haushalte mit Migrationshintergrund sehr großen Nachholbedarf." (Jasmin Al-Kattib, derStandard.at, 16.12.2011)